WO ?
Personenstandsurkunden werden nur vom Standesamt des Ereignisortes ausgestellt.
- Geburtsurkunden und beglaubigte Ausdrucke des Geburtenregisters
beim Standesamt des Geburtsortes,
- Eheurkunden und beglaubigte Ausdrucke des Eheregisters
beim Standesamt des Heiratsortes,
- Sterbeurkunden und beglaubigte Ausdrucke des Sterberegisters
beim Standesamt des Sterbeortes.
Urkunden werden immer aktuell und im Original aus dem bei dem Standesamt geführten Register ausgestellt.
Die Beglaubigung einer Kopie von einer vorhandenen (alten) Urkunde wird nicht vorgenommen.
Urkundenarchiv
Bitte beachten Sie, dass Geburtseinträge, Heiratseintzräge und Sterbeeinträge nur für eine bestimmte Zeit bei den Standesämtern geführt werden.
Geburtseinträge der letzten 110 Jahre
Heiratseinzräge der letzten 80 Jahre
Sterbeeinträge der letzten 30 Jahre.
Falls Sie Urkunden aus älteren Büchern benötigen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv der jeweiligen Stadt.
Für die Stadt Ratingen: stadtrchiv@ratingen.de (Link siehe unten)
WELCHE ?
Es gibt verschiedene Urkunden:
- Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden im Stammbuchformat
(zum Einheften in ein Stammbuch)
- Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden im Standardformat (DinA4)
- internationale Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden
(mehrsprachig, zur Verwendung im Ausland)
- beglaubigte Ausdrucke der Geburtenregister, Ehereigster und Sterberegister
(auführliche Urkunde, zur Verwendung bei Behörden)
WIE ?
Anforderung / Bestellung von Urkunden
Die meisten Standesämter bieten die Möglichkeit, Urkunden online zu bestellen oder schriftlich anzufordern (per E-Mail, Fax oder Brief).
Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Städte, oder erkundigen Sie sich dazu telefonisch bei dem Standesamt der jeweiligen Stadt.
Achtung! Achten Sie darauf, dass Sie sich im Internet über die offizielle Internetseite der jeweiligen Stadtverwaltung informieren. Im Internet finden sich eine Reihe von kommerziellen Portalen, die man für Urkundenanforderungen nutzen kann. Die Nutzung dieser Portale ist also kostenpflichtig! Der dort zu zahlende Betrag ist nur die "Nutzungsgebühr/Dienstleistungsgebühr" des Portals, dieser Betrag ist dann zusätzlich zu den Gebühren der Urkunde(n) zu zahlen. Bei einer Bestellung direkt beim Standesamt entstehen diese zusätzlichen Gebühren nicht. Urkundenanforderungen, die über Portale bei den Standesämtern eingehen, können oftmals nicht bearbeitet werden, da unvollständig.
Beim Standesamt Ratingen können Urkunden per E-Mail bestellt werden
E-Mail an: standesamt@ratingen.de
Bitte machen Sie folgende Angaben:
- Betreff: Urkundenanforderung
- Anzahl und Art der gewünschten Urkunde(n)
- Bei Urkunden zur Geburt: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort
- Bei Urkunden zur Ehe: von beiden Ehegatten: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Heiratsdatum und Heiratsort
- Bei Urkunden zu Sterbefällen: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Sterbedatum und Sterbeort
- Zum Nachweis der Identität fügen Sie bitte einen Scan (Foto) des Ausweises/Passes bei.
Falls Sie die Urkunde nicht für sich selbst beantragen machen Sie bitte Angaben zum Verwandschaftsverhältnis bzw. berechtigten Interesse
- Adresse für die Zusendung der gewünschten Urkunde(n)
- oder Hinweis, dass Sie die gewünschten Urkunde(n) persönlich abholen möchten.
Sie erhalten dann per E-Mail eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Urkundenanforderung.
Falls Sie nicht die Möglichkeit haben eine E-Mail zu senden:
Schriftliche Urkundenanforderung - Urkunden Zusendung auf dem Postweg
Sie können schriftlich, per Brief Urkunden anfordern (mit allen oben genannten Angaben)
Standesamt Ratingen, Minoritenstr. 2a, 40878 Ratingen.
Sie erhalten die gewünschte(n) Urkunde(n) dann auf dem Postweg mit entsprechendem Gebührenbescheid.
oder
Telefonische Urkundenbestellung - Persönliche Abholung der Urkunde(n)
Sie können telefonisch Urkunden bestellen
Standesamt Ratingen Tel. (02102) 550 - 3285
Die gewünschte(n) Urkunde(n) werden dann vorbereitet und Sie können diese ein bis zwei Werktage später während der Öffnungszeiten persönlich abholen.
Bitte legen Sie bei Abholung Ihren Ausweis/Pass vor, die Gebühr kann hier vor Ort in bar oder per EC-Karte gezahlt werden.
Kosten:
Hier beim Standesamt Ratingen sind Personenstandsurkunden gebührenpflichtig
je 10,00 Euro für eine Ausfertigung
und 5,00 Euro für jede weitere Ausfertigung der selben Urkunde.
Eine Auskunft aus einem Personenstandsregister ist gebührenpflichtig à 6,00 Euro.
Eine Auskunft aus der Sammelakte zu einem Personenstandsregister ist gebührenpflichtig à 8,00 Euro.
Suchgebühr: Falls Sie zu einem Register keine genauen Angaben machen können, z.B. kein Geburts-/Heirats-/Sterbedatum oder den Ereignisort angeben können, wird eine Suchgebühr erhoben, die je nach Suchaufwand berechnet wird. Die Suchgebühr beträgt 17,00 Euro für die ersten 30 Minuten und 30,00 Euro für jede weitere angefangene 30 Minuten.
Es werden personenbezogene Daten erhoben. Informationen nach Art. 13 EU-DSGVO zur Erhebung der personenbezogenen Daten finden Sie unter dem unter Download verlinkten Dokument.