Um den Tod einer Person beurkunden zu können, werden vom Standesamt des Sterbeortes verschiedene Unterlagen benötigt.
Sterbefallanzeige
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls und die damit verbundene Ausstellung von Sterbeurkunden ist das Standesamt des Sterbeortes.
Der Sterbefall ist dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Tag anzuzeigen.
Anzeigepflichtig sind
Bescheinigung über den Tod
Der sogenannte "Totenschein" ist von der Ärztin/dem Arzt auszustellen, die/der den Tod festgestellt hat.
Unterlagen der verstorbenen Person
Welche Unterlagen zu der verstorbenen Person für die Beurkundung des Sterbefalls vorgelegt werden müssen, richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen der verstorbenen Person selbst, also Familienstand, Geburtsort, Heiratsort, Staatsangehörigkeit u.s.w.
In der Regel werden folgende Unterlagen der verstorbenen Person benötigt:
Als weitere Unterlagen können ggf. benötigt werden:
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen,
ausländische Unterlagen mit der entsprechenden Übersetzung im Original.
Es werden personenbezogene Daten erhoben. Informationen nach Art. 13 EU-DSGVO zur Erhebung der personenbezogenen Daten finden Sie unter dem unter Download verlinkten Dokument.