Sterbefälle - Beurkundung von Sterbefällen

Um den Tod einer Person beurkunden zu können, werden vom Standesamt des Sterbeortes verschiedene Unterlagen benötigt.

  • Sterbefallanzeige
  • Bescheinigung über den Tod
  • Unterlagen zur verstorbenen Person

Sterbefallanzeige

Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls und die damit verbundene Ausstellung von Sterbeurkunden ist das Standesamt des Sterbeortes.

Der Sterbefall ist dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Tag anzuzeigen.

Anzeigepflichtig sind

  • bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim die Verwaltung dieser Einrichtung (schriftliche Anzeige).
  • das beauftragte Bestattungsunternehmen (schriftliche oder mündliche Anzeige)
  • jede Person, die mit der verstorbenen Person in einem Haushalt lebte
  • die Person, in deren Wohnung die Person verstorben ist
  • jede andere Person, die bei dem Sterbefall zugegen war oder davon Kenntnis hat
  • ggf. die Polizei

Bescheinigung über den Tod

Der sogenannte "Totenschein" ist von der Ärztin/dem Arzt auszustellen, die/der den Tod festgestellt hat.

Unterlagen der verstorbenen Person

Welche Unterlagen zu der verstorbenen Person für die Beurkundung des Sterbefalls vorgelegt werden müssen, richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen der verstorbenen Person selbst, also Familienstand, Geburtsort, Heiratsort, Staatsangehörigkeit u.s.w.

In der Regel werden folgende Unterlagen der verstorbenen Person benötigt:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde (Heiratsurkunde/beglaubigte Abschrift des Familienbuches)

Als weitere Unterlagen können ggf. benötigt werden:

  • Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde des letzten Ehegatten
  • Einbürgerungsurkunde
  • Registrierschein / Vertriebenenausweis
  • Urkunden über Namensänderungen

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen,

ausländische Unterlagen mit der entsprechenden Übersetzung im Original.

Rechtsgrundlagen

Es werden personenbezogene Daten erhoben. Informationen nach Art. 13 EU-DSGVO zur Erhebung der personenbezogenen Daten finden Sie unter dem unter Download verlinkten Dokument.

Zuständiges Amt

 

Zuständige Abteilung