Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben oder hat ein
Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen oder eine Lebenspartnerschaft
begründet, so kann der Personenstandsfall auf Antrag beim
Wohnsitzstandesamt im jeweiligen Register nachbeurkundet werden.
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Die
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe löst ab dem
01.01.2009 den Antrag auf Ausstellung eines Familienbuches ab.
Weitere Informationen erteilt das Standesamt.
Rechtsgrundlagen
Es werden personenbezogene Daten erhoben. Informationen nach Art. 13 EU-DSGVO zur Erhebung der personenbezogenen Daten finden Sie unter dem unter Download verlinkten Dokument.