Nachbeurkundungen

Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben oder hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen oder eine Lebenspartnerschaft begründet, so kann der Personenstandsfall auf Antrag beim Wohnsitzstandesamt im jeweiligen Register nachbeurkundet werden.
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.

Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe löst ab dem 01.01.2009 den Antrag auf Ausstellung eines Familienbuches ab.

Weitere Informationen erteilt das Standesamt.

Rechtsgrundlagen

Es werden personenbezogene Daten erhoben. Informationen nach Art. 13 EU-DSGVO zur Erhebung der personenbezogenen Daten finden Sie unter dem unter Download verlinkten Dokument.

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