Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland geboren sind, im Ausland geheiratet haben oder im Ausland verstorben sind, so kann der Personenstandsfall im jeweiligen Register nachbeurkundet werden.
Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt des Wohnsitzes (bzw. letzten Wohnsitzes in Deutschland). Die Antragstellung kann auch bei einem Deutsches Konulat im Ausland erfolgen.
Es wird dann also in Deutschland ein Geburtenregister, Eheregister oder Sterberegister angelegt, aus dem Geburtsurkunden, Eheurkunden oder Sterbeurkunden ausgestellt werden können.
Falls Sie hier eine Nachbeurkundung beantragen möchten, nehmen Sie bitte per Email an standesamt@ratingen.de Kontakt mit uns auf.
Betreff: Nachbeurkundung Geburt / Nachbeurkundung Eheschließung / Nachbeurkundung Sterbefall.
Fügen Sie bitte einen Scan der ausländischen Urkunde (Geburtsurkunde/Eheurkunde/Sterbeurkunde) bei.
Es werden personenbezogene Daten erhoben. Informationen nach Art. 13 EU-DSGVO zur Erhebung der personenbezogenen Daten finden Sie unter dem unter Download verlinkten Dokument.