Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare
Ab dem 01.10.2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland die Ehe schließen.
Informationen zu den Voraussetzungen, zum Verfahren, zum Namensrecht, zum organisatorischen Ablauf und zu den Kosten finden Sie unter dem Stichwort Heiraten - Eheschließung (siehe unten).
Begründung einer Lebenspartnerschaft
Die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist ab dem 01.10.2017 nicht mehr möglich.
Die eingetragenen Lebenspartnerschaften, die bis zum 30.09.2017 begründet wurden, bleiben bestehen.
Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine gleichgeschlechtliche Ehe
Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben ab dem 01.10.2017 die Möglichkeit, diese in eine Ehe umzuwandeln.
Hierzu ist ein entsprechender Antrag beim Standesamt des Wohnortes zu stellen.
Bitte erkundigen Sie sich daher beim Standesamt Ihres Wohnortes, welche Unterlagen Sie zur Antragstellung vorlegen müssen.
Es werden personenbezogene Daten erhoben. Informationen nach Art. 13 EU-DSGVO zur Erhebung der personenbezogenen Daten finden Sie unter dem unter Download verlinkten Dokument.