Ehefähigkeitszeugnisse

Für deutsche Staatsangehörige, die vorhaben, im Ausland zu heiraten:

Sie haben sich dazu entschlossen, im Ausland zu heiraten und das dortige Standesamt verlangt von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis. Da stellt sich häufig die Frage, was denn eigentlich ein Ehefähigkeitszeugnis ist ?

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Urkunde des Standesamtes, die Sie dann erhalten, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind. Genau genommen erfolgt eine "Anmeldung zur Eheschließung" nach deutschem Recht, obwohl Sie im Ausland heiraten wollen und dort die Anmeldung beim ausländischen Standesamt erst noch vornehmen müssen. Deshalb sind in der Regel auch die gleichen Unterlagen einzureichen wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung.

Es ist zu empfehlen, Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen, damit geklärt werden kann, welche Unterlagen dem Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beigelegt werden müssen.

Viele ausländische Standesämter verlangen "nur" die Vorlage einer Ledigkeits- oder Ehefähigkeitsbescheinigung. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro (Meldeamt) und lassen sich eine "Aufenthaltsbescheinigung" ausstellen.

Einige Länder verlangen die "Überbeglaubigung" des Ehefähigkeitszeugnisses mittels einer Apostille oder einer Legalisation.

Eine Apostille ist eine Beglaubigung durch eine übergeordnete Behörde. Urkunden, die das Standesamt Ratingen ausgestellt hat, werden von der Bezirksregierung Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, Tel.: 0211/475-0 überbeglaubigt.

Unter einer Legalisation ist die Überbeglaubigung durch die jeweilige Auslandsvertretung (Botschaft bzw. Konsulat) des betreffenden Landes zu verstehen. Hierzu setzen Sie sich bitte direkt mit der entsprechenden Auslandsvertretung in Verbindung.

Noch ein Hinweis:

Ehefähigkeitszeugnisse haben eine Gültigkeitsdauer von maximal 6 Monaten.


Für ausländische Staatsangehörige, die vorhaben, in Deutschland zu heiraten:

Sie sind ausländischer Staatsangehöriger und möchten in Deutschland heiraten. Es erfolgte bereits ein Informationsgespräch bei einem deutschen Standesamt.

Für die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland verlangt Ihr eigenes Heimatrecht die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses. Bitte setzen Sie sich zur Ausstellung dieses Zeugnisses direkt mit Ihrem Heimatstandesamt oder mit Ihrer zuständigen Botschaft (Konsulat) in Verbindung.

In der Regel wird das Zeugnis von Ihrem Heimatstandesamt ausgestellt. Einige Länder haben jedoch zu Ihrem Vorteil die Regelung getroffen, dass auch die Botschaft (Konsulat) das Zeugnis ausstellen kann. Genauere Informationen erteilt das Standesamt.

Das im Ausland ausgestellte Ehefähigkeitszeugnis hat in aller Regel eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten, in einigen Ländern nur 3 bzw. 4 Monate. Sollte das Zeugnis nicht international (=mehrsprachig) ausgestellt sein, ist dieses durch einen anerkannten Übersetzer zu übersetzen.

Noch ein Hinweis:

Je nach Sachlage ist eine Überbeglaubigung (Apostille/Legalisation) des Zeugnisses zu empfehlen. Auch hier erteilt das Standesamt genauere Auskünfte.

Rechtsgrundlagen

Es werden personenbezogene Daten erhoben. Informationen nach Art. 13 EU-DSGVO zur Erhebung der personenbezogenen Daten finden Sie unter dem unter Download verlinkten Dokument.

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