Das Gewerbezentralregister enthält Verwaltungsentscheidungen über:
Gewerbeuntersagungen
Rücknahmen von Erlaubnissen und Konzessionen
Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe
Bußgeldentscheidungen mit Gewerbebezug
Rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird benötigt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit für gewerbliche Erlaubnisse oder für eine Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen nachgewiesen werden muss. Auch private Auftraggeber verlangen in Einzelfällen Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
13 Euro