Für diese Dienstleistung können Sie online einen Termin vereinbaren.
Zur Online-Terminvereinbarung
Für eilige Angelegenheiten gibt es die Möglichkeit, einen tagesaktuellen Termin zu erhalten: Um kurz vor 8 Uhr werden montags bis freitags weitere Termine freigeschaltet, die über die Online-Terminvergabe gebucht werden können.
Das Gewerbezentralregister enthält Verwaltungsentscheidungen über:
Gewerbeuntersagungen
Rücknahmen von Erlaubnissen und Konzessionen
Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe
Bußgeldentscheidungen mit Gewerbebezug
Rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird benötigt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit für gewerbliche Erlaubnisse oder für eine Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen nachgewiesen werden muss. Auch private Auftraggeber verlangen in Einzelfällen Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt EURO 13,00. Bitte senden Sie uns einen Verrechnungsscheck oder einen Nachweis über die Einzahlung (auf das Kassenzeichen: 02.10.20.431160 - Name des Antragstellers - bei der Sparkasse HRV, IBAN: DE95 3345 0000 0042 1000 73,BIC: WELADED1VEL) zu, wenn Sie die Anfrage schriftlich stellen.
-Schriftliche und unterschriebene Anfrage der geschäftsführenden Gesellschafter
-Ausweiskopie der geschäftsführenden Gesellschafter
-Kopie der Überweisung oder Verrechnungsscheck
-Angabe des Verwendungszwecks für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Die Anfrage wird anschließend sofort bearbeitet.