Wer einen bereits gemeldeten Gewerbebetrieb innerhalb von Ratingen verlegt, den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren bzw. Dienstleistungen ausdehnt, die bei Betrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, muss dies gleichzeitig der Gewerbemeldestelle anzeigt werden. Als noch angemessen gilt ein Zeitraum von einem Monat nach der tatsächlichen Verlegung bzw. Betriebserweiterung.
Die Änderung kann persönlich oder schriftlich mit dem amtlichen Vordruck erfolgen. Dieser kann per Post, Fax oder E-Mail zugesandt werden. Meldungen per E-Mail sind nur zulässig, wenn die erforderlichen Unterlagen mit Unterschrift eingescannt und als Anlage beigefügt sind. Die telefonische Ummeldung ist nicht zulässig.
Hinweis: Die Bearbeitung erfolgt montags bis freitags.
Bitte senden Sie uns eine Kopie der Überweisung (Verwendungszweck: Kassenzeichen: 02.10.20.431160 -Name des Anmeldenden/Name des Betriebes-bei der Sparkasse HRV, IBAN DE95 3345 0000 0042 1000 73, BIC: WELADED1VEL) oder einen Verrechnungsscheck zu, wenn Sie die Ummeldung schriftlich einreichen.
Gebühren:
für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
26 EURO
für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
33 Euro
für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
13 Euro
Die Gewerbeummeldung wird anschließend sofort bearbeitet.
Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe
Nachweis der betreffenden gewerblichen Erlaubnis (z.B. Konzession/Maklererlaubnis)
Hinweis
Bei Personengesellschaften ist für jeden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen.