Gewerbeummeldung

Gewerbeamt

Wer einen bereits gemeldeten Gewerbebetrieb innerhalb von Ratingen verlegt, den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren bzw. Dienstleistungen ausdehnt, die bei Betrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, muss dies gleichzeitig der Gewerbemeldestelle anzeigt werden. Als noch angemessen gilt ein Zeitraum von einem Monat nach der tatsächlichen Verlegung bzw. Betriebserweiterung.

Die Änderung kann persönlich oder schriftlich mit dem amtlichen Vordruck erfolgen. Dieser kann per Post, Fax oder E-Mail zugesandt werden. Meldungen per E-Mail sind nur zulässig, wenn die erforderlichen Unterlagen mit Unterschrift eingescannt und als Anlage beigefügt sind. Die telefonische Ummeldung ist nicht zulässig.


Hinweis: Die Bearbeitung erfolgt montags bis freitags.


 

 

Kosten

Bitte senden Sie uns eine Kopie der Überweisung (Verwendungszweck: Kassenzeichen: 02.10.20.431160 -Name des Anmeldenden/Name des Betriebes-bei der Sparkasse HRV, IBAN DE95 3345 0000 0042 1000 73, BIC: WELADED1VEL) oder einen Verrechnungsscheck zu, wenn Sie die Ummeldung schriftlich einreichen.

Gebühren:

für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind

26 EURO

 

für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind

33 Euro

 

für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen

13 Euro

Die Gewerbeummeldung wird anschließend sofort bearbeitet.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass für handelde natürliche Personen
  • Rechtsverbindlich unterschriebene,vollständig ausgefüllte Ummeldung (lediglich beim Schriftverkehr notwendig)
  • Kopie der Überweisung oder Verrechnungsscheck
  • Aktueller Handelsregisterauszug bzw. Notarvertrag (nur bei Tätigkeitsänderung/-erweiterung, nur von juristischen Personen einzureichen)
  • Bestätigung der Handwerkskammere (Handwerksbetriebe)

 

Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe

Nachweis der betreffenden gewerblichen Erlaubnis (z.B. Konzession/Maklererlaubnis)

Hinweis

Bei Personengesellschaften ist für jeden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständiges Amt

 

Zuständiges Sachgebiet

 

Kontakt

Team Bürgerbüro

Telefon 02102 550-3222

Telefax 02102 550-9322

buergerbuero@ratingen.de