Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt bzw. außerhalb von Ratingen verlegt, muss dies gleichzeitig auch der Gewerbemeldestelle anzeigen. Als noch angemessen wird ein Zeitraum von einem Monat nach der tatsächlichen Betriebsaufgabe- bzw. Verlegung angesehen.
Die Abmeldung kann persönlich oder schriftlich mit dem amtlichen Vordruck erfolgen. Dieser kann per Post, Fax oder E-Mail zugesandt werden. Die Abmeldung per E-Mail ist nur zulässig, wenn die erforderlichen Unterlagen mit Unterschrift eingescannt werden und als Anlage beigefügt sind. Eine telefonische Abmeldung ist unzulässig.
Hinweis: Die Bearbeitung erfolgt montags bis freitags.
Gebührenfrei
Hinweis: Bei Personengesellschaften ist für jeden Gesellschafter ein eigener Vordruck erforderlich.