Grundsätzlich darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister an jedermann nur über den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit von Gewerbetreibenden erteilt werden. Darüber hinausgehende Angaben dürfen nur dann erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse geltend gemacht wird.
Hinweis: Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister löst immer eine Gebührenpflicht aus. Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig und ist auch dann zu bezahlen, wenn die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist oder die neutrale Antwort erteilt wird.
Wir weisen darauf hin, dass die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerberegister 20,00 Euro berträgt. Bitte senden Sie uns einen Verrechnungsscheck oder einen Nachweis über die Einzahlung (auf das Kassenzeichen: 02.10.20.431160 bei der Sparkasse HRV, IBAN: DE95 3345 0000 0042 1000 73, BIC: WELADED1VEL ), des von uns geforderten Betrages zu, wenn Sie die Anfrage schriftlich stellen.
Die Anfrage wird anschließend sofort bearbeitet.
Anfragen können persönlich oder schriftlich (mit Ausweis-/Passkopie) gestellt werden. Telefonische Auskünfte sind unzulässig und werden nicht erteilt.