Untersuchungsberechtigungsscheine

Terminvereinbarung

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Für eilige Angelegenheiten gibt es die Möglichkeit, einen tagesaktuellen Termin zu erhalten: Um kurz vor 8 Uhr werden montags bis freitags weitere Termine freigeschaltet, die über die Online-Terminvergabe gebucht werden können.

 

Jugendliche unter 18 Jahre müssen vor Aufnahme einer Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Der hierfür erforderliche Untersuchungsberechtigungschein (auch für eine Nachuntersuchung) wird bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt. Die Beantragung kann nur persönlich oder durch einen Erziehungsberechtigten unter Vorlage des Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses erfolgen. Die Zustellung auf dem Postweg ist nicht möglich.

Die Ausstellung erfolgt kostenlos.

Zuständiges Amt

 

Zuständiges Sachgebiet

 

Kontakt

Team Bürgerbüro

Telefon 02102 550-3222

Telefax 02102 550-9322

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