Jugendliche unter 18 Jahre müssen vor Aufnahme einer Beschäftigung nach
dem Jugendarbeitsschutzgesetz dem Arbeitgeber eine ärztliche
Bescheinigung vorlegen. Der hierfür erforderliche
Untersuchungsberechtigungschein (auch für eine Nachuntersuchung) wird
bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt. Die Beantragung kann nur persönlich
oder durch einen Erziehungsberechtigten unter Vorlage des
Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses erfolgen. Die
Zustellung auf dem Postweg ist nicht möglich.
Die Ausstellung erfolgt kostenlos.