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Seit dem 1. November 2005 erhalten Reisepässe aus Sicherheitsgründen einen elektronischen Speicherchip, in dem neben den Passdaten das Gesichtsfeld in digitaler Form abgespeichert wird. Ab 1. November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke in dem Chip gespeichert.
Damit die biometrische Gesichtserkennung möglich ist, wurden an die Passfotos andere Anforderungen als bisher gestellt. Bisher waren Fotos im Halbprofil notwendig; nunmehr dürfen nur noch frontal aufgenommene Fotos angenommen werden.
Die Fotografen wurden über die geänderten Anforderungen unterrichtet. Außerdem befindet sich eine Fotomustertafel auf der Internetseite der Bundesdruckerei
(siehe unten: "Weiterführende Links zu dieser Seite")
In Reisepässen für Kinder unter 6 Jahren sind keine Fingerabdrücke erforderlich.
Alle bisher ausgestellten Reisedokumente behalten Ihre Gültigkeit.
Bitte infomieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen unter www.auswaertiges-amt.de.
Ausstellung eines Reisepasses
Reisepässe werden auf Antrag deutschen Staatsangehörigen ausgestellt. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Minderjährige benötigen das Einverständnis beider Elternteile. Bitte auf Unterschriftsgleichheit von Vollmacht und Ausweis achten. Bei der Beantragung muss ein Elternteil anwesend sein.
Hinweis: Bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre, darunter 6 Jahre.
Ab dem 1. November 2007 dürfen keine Kinder mehr in den Reisepass der Mutter oder des Vaters eingetragen werden. Eintragungen vor dem 1. November 2007 führen nicht zur Ungültigkeit der Reisepässe.
Über Einreisebestimmungen informieren Sie sich rechtzeitig bei der Botschaft Ihres Gastlandes und / oder beim Auswärtigen Amt.
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses
Grundsätzlich muss ein E-Pass durch die Bundesdruckerei ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass wird nur ausgestellt, wenn glaubhaft gemacht wird (z.B. Buchungsbestätigung), dass dieser sofort benötigt wird und kein Expresspass mehr ausgestellt werden kann.
Die Gültigkeit beträgt höchstens 1 Jahr.
Weitere Informationen:
Auswärtiges Amt
Bundesdruckerei
Reisepass
Expresspass
Vorläufiger Reisepass
Zahlungsart:
Bar und Ec-Karten Zahlung
Geburtsurkunde (nur bei Erstbeantragung oder Ergänzungen/Änderungen), Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass
1 AKTUELLES biometrisches Passfoto
Am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro können bereits vor der Antragstellung biometrische Fotos für die Beantragung von Reisepässen oder Personalausweisen erfasst werden. Dieser Service ist kostenlos.
Personen unter 18. Jahren benötigen zusätzlich
Einverständniserklärung beider Elternteile
Die Ausweise beider Eltern
Ein Elternteil und die antragstellende Person müssen anwesend sein