Für diese Dienstleistung können Sie online einen Termin vereinbaren.
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Für eilige Angelegenheiten gibt es die Möglichkeit, einen tagesaktuellen Termin zu erhalten: Um kurz vor 8 Uhr werden montags bis freitags weitere Termine freigeschaltet, die über die Online-Terminvergabe gebucht werden können.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres werden Kinderreisepässe ausgestellt.
Die maximale Gültigkeit beträgt bei Neuausstellung und Verlängerung nur noch 1 Jahr. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre aufgedruckte Gültigkeit.
Bei älteren Kindern kann, statt des Kinderreisepasses, auch ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden (erforderliche Unterlagen, s. bei der entsprechenden Dienstleistung).
Der Antrag ist von beiden Elternteilen zu unterschreiben.
Falls ein Elternteil verhindert ist muss eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden. (Vordruck siehe unten)
Bitte auf Unterschriftsgleichheit von Einverständniserklärung und Ausweis achten.
Liegt das Sorgerecht bei einer Person, ist der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Bei der Beantragung muss mindestens ein Elternteil und das Kind anwesend sein.
Die Fotomustertafel von der Bundesdruckerei entnehmen Sie bitte dem nachfolgendem Link:
https://www.bundesdruckerei.de/de/system/files/dokumente/pdf/Fotomustertafel-72dpi.pdf
Verlängerung eines Kinderreisepasses
Kinderreisepässe können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
Der Antrag ist von beiden Elternteilen (oder mit Vollmacht) zu unterschreiben.
Bitte unbedingt auf Unterschriftsgleichheit von Vollmacht und Ausweis achten.
Liegt das Sorgerecht bei einer Person, ist der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Bei der Beantragung muss ein Elternteil und das Kind anwesend sein.
Aktualisierung eines Kinderreisepasses
Kinderreisepässe können jederzeit aktualisiert werden.
Bei der Beantragung muss ein Elternteil und das Kind anwesend sein.
Hinweis:
Eine Verlängerung / Aktualisierung des Kindereisepasses kann nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
- Spätestens 1 Tag vor Ablauf der Gültigkeit
Abgelaufene Kinderreisepässe werden nicht verlängert / aktualisiert. In diesen Fällen muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder in die Sie vereisen möchten:
Auswärtiges Amt
Ausstellung eines Kinderreisepasses
Gebühr 13,00 Euro
Verlängerung / Aktualisierung eines Kinderreisepasses
Gebühr 6,00 Euro
Bei Ausstellung eines Kinderreisepasses
Abstammungsurkunde
1 aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
ggf. Einverständniserklärung eines Elternteiles sowie der Ausweis/Pass(-Kopie)
Bei Verlängerung eines Kinderreisepasses
1 aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
ggf. Einverständniserklärung eines Elternteiles sowie der Ausweis/Pass(-Kopie)
Bei Aktualisierung eines Kinderreisepasses
1 aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)