Fundbüro

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate. Wird innerhalb dieser Frist kein Eigentümer ermittelt, geht die Fundsache entweder in das Eigentum des Finders oder der Stadt Ratingen über. Fundsachen, die in das Eigentum der Stadt Ratingen übergehen, werden in der Regel jährlich öffentlich versteigert. Versteigerungstermine werden rechtzeitig über die örtliche Presse bekannt gegeben.

Jeder Finder hat grundsätzlich Anspruch auf Finderlohn. Die Höhe des Finderlohns ist in § 971 Bürgerliches Gesetzbuch geregelt und beträgt nach dem Wert der Sache bis zu 500 € fünf vom Hundert; darüber hinaus drei vom Hundert. Es wird darauf hingewiesen, dass der Finderlohn eine privatrechtliche Angelegenheit ist und die Regelung direkt zwischen Finder und Eigentümer erfolgen soll.

Bei verlorenen Schlüsseln sehen Sie bitte von telefonischen und schriftlichen Nachfragen ab, da diese gesammelt aufbewahrt werden und eine einwandfreie Identifikation nur persönlich möglich ist.

Haustiere (Katzen, Hunde usw.) werden dem Tierheim in Düsseldorf, Rüdigerstr. 1, zur Unterbringung und Betreuung übergeben.


Weitere Informationen:

Tierheim Düsseldorf
Zuständiges Amt

 

Zuständiges Sachgebiet

 

Kontakt

Team Bürgerbüro

Telefon 02102 550-3222

Telefax 02102 550-9322

buergerbuero@ratingen.de