Für diese Dienstleistung können Sie online einen Termin vereinbaren.
Zur Online-Terminvereinbarung
Für eilige Angelegenheiten gibt es die Möglichkeit, einen tagesaktuellen Termin zu erhalten: Um kurz vor 8 Uhr werden montags bis freitags weitere Termine freigeschaltet, die über die Online-Terminvergabe gebucht werden können.
Das Führungszeugnis enthält neben den Personalien Angaben, ob für die Person Vorstrafen eingetragen sind. Die Beantragung muss persönlich im Bürgerbüro oder online beim Bundesamt für Justiz (Link siehe unten) erfolgen.
Das für eine Behörde benötigte Führungszeugnis wird sofort an die Behörde geschickt. Grundsätzlich wird bei der Beantragung dieses Führungszeugnisses unbedingt die konkrete Anschrift der Behörde benötigt.
Erweitertes Führungszeugnis
Für das Führungszeugnis nach § 30a BZRG erhält der/die Betroffene ein Anforderungsschreiben des Trägers oder der Trägerorganisation (z.B. kirchliche Einrichtung, CVJM, Sportvereine), der/die das Führungszeugnis benötigt. Beim Anforderungsschreiben sind folgende Angaben notwendig:
Soll das gewünschte Führungszeugnis einer Behörde übersandt werden, ist wieder die genaue Anschrift notwendig.
13,00 €
Personalausweis oder Reisepass
Bei Ausländern der Heimatpass/Aufenthaltstitel