Beglaubigungen

Terminvereinbarung

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Für eilige Angelegenheiten gibt es die Möglichkeit, einen tagesaktuellen Termin zu erhalten: Um kurz vor 8 Uhr werden montags bis freitags weitere Termine freigeschaltet, die über die Online-Terminvergabe gebucht werden können.

Amtliche Beglaubigungen von Urkunden

Die amtliche Beglaubigung darf nur vorgenommen werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt ist. In allen anderen Fällen ist eine notarielle Beglaubigung notwendig.


Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde,Eheurkunde,Sterbeurkunde u.ä.) dürfen nur in dem Standesamt beglaubigt werden, welches das jeweilige Personenstandsbuch führt.


Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften

Unterschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn das Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt ist. Die Unterschrift ist im Bürgerbüro zu vollziehen oder muss bei Vorlage eines Ausweisdokumentes zweifelsfrei vergleichbar sein. In allen anderen Fällen ist eine notarielle Beglaubigung notwendig.

Kosten

Amtliche Beglaubigungen von Urkunden:

5,10 € pro Dokument


Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften:

3,00 € pro Unterschrift

Notwendige Unterlagen

Bitte bringen Sie nur das Original mit, wir machen die notwendigen Kopien vor Ort selbst.

Zuständiges Amt

 

Zuständiges Sachgebiet

 

Kontakt

Team Bürgerbüro

Telefon 02102 550-3222

Telefax 02102 550-9322

buergerbuero@ratingen.de