Für diese Dienstleistung können Sie online einen Termin vereinbaren.
Zur Online-Terminvereinbarung
Für eilige Angelegenheiten gibt es die Möglichkeit, einen tagesaktuellen Termin zu erhalten: Um kurz vor 8 Uhr werden montags bis freitags weitere Termine freigeschaltet, die über die Online-Terminvergabe gebucht werden können.
Amtliche Beglaubigungen von Urkunden
Die amtliche Beglaubigung darf nur vorgenommen werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt ist. In allen anderen Fällen ist eine notarielle Beglaubigung notwendig.
Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde,Eheurkunde,Sterbeurkunde u.ä.) dürfen nur in dem Standesamt beglaubigt werden, welches das jeweilige Personenstandsbuch führt.
Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften
Unterschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn das Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt ist. Die Unterschrift ist im Bürgerbüro zu vollziehen oder muss bei Vorlage eines Ausweisdokumentes zweifelsfrei vergleichbar sein. In allen anderen Fällen ist eine notarielle Beglaubigung notwendig.
Amtliche Beglaubigungen von Urkunden:
5,10 € pro Dokument
Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften:
3,00 € pro Unterschrift
Bitte bringen Sie nur das Original mit, wir machen die notwendigen Kopien vor Ort selbst.