Ausstellung eines Personalausweises
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht gem. §1 PAuswG.
Ein Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Hinweis:
Sofern der Personalausweis an Jungendliche vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt werden soll, ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten notwendig. Bitte auf Unterschriftsgleichheit von Vollmacht und Ausweis achten. Bei der Beantragung muss ein Elternteil mit anwesend sein. Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre; danach 10 Jahre.
Über Einreisebestimmungen informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei der Botschaft Ihres Gastlandes oder beim Auswärtigen Amt. www.auswaertiges-amt.de
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises
Ein vorläufiger Personalausweis wird ausgestellt, wenn dieser sofort benötigt wird. Die Gültigkeitsdauer beträgt höchstens 3 Monate.
Die Nichtbeachtung der Personalausweispflicht werden als Ordnungswidrigkeit behandelt und je nach Dauer des Verstoßes mit Verwarnungs- bzw. Bußgeld geahndet.
Personalausweis
Bis zum 24. Lebensjahr 22,80 €.
Nach dem 24. Lebensjahr 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis
10 €
Zahlungsart:
Bar und Ec-Karten Zahlung
Personalausweis / Vorläufiger Personalausweis
Geburtsurkunde (nur bei Erstbeantragung), Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass
1 AKTUELLES biometrisches Passfoto
Personen unter 16. Jahren benötigen zusätzlich
Einverständniserklärung beider Elternteile
Ausweise beider Eltern
Ein Elternteil und die antragstellende Person müssen mit anwesend sein