An-, Ab- und Ummeldungen

Umzug, Zuzug, Wegzug, Anmeldung, Einwohnermeldeamt, Abmeldung, Ummeldung
Terminvereinbarung

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Für eilige Angelegenheiten gibt es die Möglichkeit, einen tagesaktuellen Termin zu erhalten: Um kurz vor 8 Uhr werden montags bis freitags weitere Termine freigeschaltet, die über die Online-Terminvergabe gebucht werden können.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.11.2015 das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten ist. Weitere Informationen


Wohnungsanmeldung

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich persönlich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden.

Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
 
  1. Wohnungsgeberbestätigung; bei Eigentum ist ein entsprechender Nachweis erforderlich
  2. Personalausweis und/oder Reisepass sowie Kinderreisepass/Geburtsurkunde (ggf. Familienstammbuch)
  3. Bei Ausländern der Heimatpass / Ausweis / Aufenthaltstitel

Nebenwohnsitz

Wer in Deutschland gemeldet ist und für nicht länger als sechs Monate eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus der Wohnung ausgezogen ist, hat sich binnen zwei Wochen für diese Wohnung anzumelden. (siehe Wohnungsanmeldung)

Wohnungsummeldung

Wer innerhalb einer Gemeinde eine andere Wohnung bezieht, hat sich persönlich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro umzumelden.

Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Wohnungsgeberbestätigung; bei Eigentum ist ein entsprechender Nachweis erforderlich
  2. Personalausweis und/oder Reisepass sowie Kinderreisepass/Geburtsurkunde (ggf. Familienstammbuch)
  3. Bei Ausländern der Heimatpass / Ausweis / Aufenthaltstitel

Wohnungsabmeldung

Nebenwohnsitz

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Personalausweis und/oder Reisepass sowie Kinderreisepass/Geburtsurkunde
  2. Bei Ausländern der Heimatpass / Ausweis / Aufenthaltstitel

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Ihre personenbezogenen Daten werden diesseits unter Beachtung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und der Datenschutzregelungen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen verarbeitet. Die Informationen gem. Art. 13 EU-DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten im Einzelnen können Sie im Internet auf der Webseite der Stadt Ratingen nachlesen.

Informationsschreiben (PDF-Datei)

Sollten Sie Informationen in Schriftform benötigen, erhalten Sie diese bei der zuständigen Stelle der Stadt Ratingen bei der Sie den Kontakt aufgenommen oder einen Antrag gestellt haben.

Wegzug ins Ausland

Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Abmeldung erforderlich. Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Diese kann frühstens eine Woche vor Auszug vorgenommen werden.

Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Wohnungsgeberbestätigung; bei Eigentum ist ein entsprechender Nachweis erforderlich
  2. Personalausweis und/oder Reisepass sowie Kinderreisepass/Geburtsurkunde (ggf. Familienstammbuch)
  3. Bei Ausländern der Heimatpass / Ausweis / Aufenthaltstitel

Hinweis:
Sollten Sie verhindert sein, die An-, Um-, oder Abmeldung persönlich vorzunehmen, dann können Sie gerne eine andere Person bevollmächtigen. Die Unterlagen (wie oben bereits genannt) sind weiterhin mitzubringen. Eheleute müssen sich nicht gegenseitig bevollmächtigen.

Ausnahme:

Bei Zuzug aus dem Ausland müssen alle Personen persönlich im Bürgerbüro zur Anmeldung vorstellig werden.


Tipp: Bitte denken Sie auch daran, die Adressänderung in allen weiteren Dokumenten (z.B. Kfz-Schein ) vornehmen zu lassen, da kein automatischer Abgleich der Daten erfolgt. Sowie Ihre Bank, das Telefonunternehmen, der Rundfunkbeitrag, das Energieversorgungsunternehmen zu unterrichten und evtl. einen Nachsendeantrag bei der Post zu veranlassen.

 

Kosten

Gebührenfrei

Zuständiges Amt

 

Zuständiges Sachgebiet

 

Kontakt

Team Bürgerbüro

Telefon 02102 550-3222

Telefax 02102 550-9322

buergerbuero@ratingen.de