Überwachsene Bäume und Sträucher, welche den öffentlichen Verkehrsraum beeinträchtigen, stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.
Maßgeblich hierfür sind die Bestimmungen des §2 Abs. 5+6 der Ratinger Stadtordnung.
Sollten Ihnen ein solcher Bewuchs auffallen, bitten wir Sie das Ordnungsamt darüber in Kenntnis zu setzen.