Bewuchs um öffentlichen Verkehrsraum

Überwachsene Bäume und Sträucher, welche den öffentlichen Verkehrsraum beeinträchtigen, stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.

Maßgeblich hierfür sind die Bestimmungen des §2 Abs. 5+6 der Ratinger Stadtordnung.

Sollten Ihnen ein solcher Bewuchs auffallen, bitten wir Sie das Ordnungsamt darüber in Kenntnis zu setzen.

Zuständiges Amt