Handwerkerparkausweis Regierungsbezirk Düsseldorf

Handwerkerparkausweis; Ausnahmegenehmigung; Handwerker
Handwerkerparkausweise Regierungsbezirk Düsseldorf Dieser Parkausweis gilt in allen Städten des Regierungsbezirkes Düsseldorf. Berechtigt sind bestimmte Handwerksbetriebe, die in die Anlagen A und B zur Handwerksordnung eingetragen sind. Hier finden Sie detaillierte Informationen dazu. Um eine termingerechte Bearbeitung zu ermöglichen, müssen Anträge spätestens 14 Tage vor der gewünschten Inanspruchnahme der Genehmigung beim Ordnungsamt gestellt werden.

Kosten

Die Gebühr beträgt für die erste Genehmigung 180 € jährlich. Werden für weitere Fahrzeuge zusätzlich Genehmigungen beantragt, beträgt die Gebühr 90 €.

Notwendige Unterlagen

Der Antrag ist gemäß Antragsvordruck zu stellen. Dem Antrag sind zwingend beizufügen:

• Fotos der/des Kraftfahrzeuge/s mit Firmenaufschrift sowie deutlich sichtbarem Kennzeichen

• Kopie/n der/des Kraftfahrzeugscheine/s für die beantragten Fahrzeuge

• Kopie der Gewerbeanmeldung

• Kopie der Handwerkskarte

Persönlicher Kontakt

Zuständiges Amt

 

Standort

 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
8.30 bis 12 Uhr

Dienstag:
14 bis 16 Uhr

Donnerstag:
14 bis 18 Uhr

Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.