Sonntagsfahrverbot, Feiertagsfahrverbot Ausnahmegenehmigung Die Straßenverkehrsordnung verbietet generell den Verkehr mit Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie mit Anhängern hinter Lkw an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr. In dringenden Fällen kann das Ordnungsamt Ausnahmen zulassen.
Kosten
Die Jahresgebühr beträgt 180 Euro.
Notwendige Unterlagen
Es wird ein formloser Antrag benötigt, der Angaben über das Transportgut, den Transportweg und eine Begründung dafür enthält, warum dieser Transport während des Verbotszeitraumes durchgeführt werden muss.
Das Ordnungsamt wird gegebenenfalls zusätzliche Bescheinigungen als Nachweis der Dringlichkeit von der IHK fordern.