Sonntagsfahrverbot, Feiertagsfahrverbot

Sonntagsfahrverbot, Feiertagsfahrverbot Ausnahmegenehmigung Die Straßenverkehrsordnung verbietet generell den Verkehr mit Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie mit Anhängern hinter Lkw an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr. In dringenden Fällen kann das Ordnungsamt Ausnahmen zulassen.

Kosten

Die Jahresgebühr beträgt 180 Euro.

Notwendige Unterlagen

  • Es wird ein formloser Antrag benötigt, der Angaben über das Transportgut, den Transportweg und eine Begründung dafür enthält, warum dieser Transport während des Verbotszeitraumes durchgeführt werden muss.
  • Das Ordnungsamt wird gegebenenfalls zusätzliche Bescheinigungen als Nachweis der Dringlichkeit von der IHK fordern.
  • Kopie der Fahrzeugpapiere

Persönlicher Kontakt

Zuständiges Amt

 

Standort

 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
8.30 bis 12 Uhr

Dienstag:
14 bis 16 Uhr

Donnerstag:
14 bis 18 Uhr

Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.