Ausnahmegenehmigung Fahren und Halten in der Fußgängerzone

Ausnahme; Befahren Innenstadt; Innenstadt; Fußgängerzone;

In der innerstädtischen Fußgängerzone ist Lieferverkehr in der Zeit von 6 bis 10 Uhr und in der Zeit von 18 bis 21 Uhr für Lieferungen mit entsprechend gültigem Ausweis erlaubt. In begründeten Einzelfällen (zum Beispiel für Umzüge oder zum Abstellen von sogenannten Werkstattfahrzeugen) können Ausnahmen der o.g. Zeiten zugelassen werden. Um eine termingerechte Bearbeitung zu ermöglichen, müssen Anträge spätestens 14 Tage vor der gewünschten Inanspruchnahme der Genehmigung beim Ordnungsamt gestellt werden.

• Formloser schriftlicher Antrag, dieser muss folgende Punkte enthalten:

o Name, Anschrift, Ruf- und Faxnummer des Antragstellers
o Begründung für die Notwendigkeiten für die Ausnahmeerteilung
o Genaue Ortsangabe (Straße und Hausnummer) (Wo soll das Lieferfahrzeug zum Be- und Entladen abgestellt werden?)
o Voraussichtliche Dauer der Ladetätigkeit
o Kraftfahrzeug-Kennzeichen

Persönlicher Kontakt

Zuständiges Amt

 

Standort

 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
8.30 bis 12 Uhr

Dienstag:
14 bis 16 Uhr

Donnerstag:
14 bis 18 Uhr

Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.