Alle Eigentümer eines Hausgrundstückes sollten wissen, wie sie nach dem Gesetz bei der Gestaltung und Pflege ihres Gartens auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen müssen und welche Rücksichten sie von ihren Nachbarn verlangen können. Die Internetseite des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen informiert Sie hier umfassend.
Kommt es zu keiner gütlichen Einigung, kann nicht sofort der Weg zu den Gerichten beschritten werden. Hier helfen die Schiedsämter.