Nachbarschaftsstreitigkeiten an der Gartengrenze

Alle Eigentümer eines Hausgrundstückes sollten wissen, wie sie nach dem Gesetz bei der Gestaltung und Pflege ihres Gartens auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen müssen und welche Rücksichten sie von ihren Nachbarn verlangen können. Hierfür ist das Nachbarrechtsgesetz einschlägig.

Die Internetseite des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen informiert Sie ebenfalls umfassend zum Thema Nachbarrecht.

Kommt es zu keiner gütlichen Einigung, kann nicht sofort der Weg zu den Gerichten beschritten werden. Hier helfen die Schiedsleute.

Zuständiges Amt

 

Standort

 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
8.30 bis 12 Uhr

Dienstag:
14 bis 16 Uhr

Donnerstag:
14 bis 18 Uhr

Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.