Sammlungen

Erlaubnis für gemeinnützige Zwecke:

 

Im Land Nordrhein-Westfalen gibt es zur Zeit kein Sammlungsgesetz oder eine ähnliche Vorschrift. Deshalb ist es nicht genehmigungspflichtig, für gemeinnützige Zwecke zu sammeln. Gewerbliche und mildtätige Sammlungen können über eine Erlaubnis also leider nicht mehr unterschieden werden.

 

Jeder darf nach der aktuellen Rechtslage jederzeit eine gemeinnützige Sammlung in eigener Verantwortung durchführen, ohne dafür einer Überwachungsbehörde grundsätzlich Rechenschaft ablegen zu müssen.

 

 

unzulässige Sammlungen:

 

Die Art und Weise, in der eine Sammlung stattfindet, oder aber der angegebene Zweck unterliegen mitunter nicht allgemeiner Billigung. In einem solchen Fall kann es entgegen der Erlaubnisfreiheit geschehen, dass eine gemeinnützige Sammlung nach dem allgemeinen Ordnungsrecht untersagt wird.

 

 

Spenden-Siegel:

 

Dem Ordnungsamt liegen keine Informationen über Sammlungen im Stadtgebiet und/oder die Seriosität einzelner Sammelunternehmen vor. Auskünfte zu gemeinnützigen Sammelorganisationen kann eventuell das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) in Berlin geben. Dieses Institut gibt auch ein Spenden-Siegel-Bulletin heraus, das kostenlos dort angefordert werden kann. Dieses Bulletin ermöglicht, eine schnelle und sichere Auswahl seriöser humanitär-karitativer Spendenorganisationen.

Zuständiges Amt

 

Standort

 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
8.30 bis 12 Uhr

Dienstag:
14 bis 16 Uhr

Donnerstag:
14 bis 18 Uhr

Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.