Hundehaltung (Anmeldepflicht)

Jede/r Hundebesitzer/in ist verpflichtet die Haltung seines/ihres Hundes bei der örtlichen Stadtverwaltung anzumelden.

Dies ist wichtig für die Erhebung der kommunalen Hundesteuer, sowie die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Denn vorallem die Informationen über große/schwere Hunde oder Hunde bestimmter bzw. gefährlicher Rassen sind für die Arbeit der örtlichen Ordnungsbehörde von großer Wichtigkeit.

Aus diesem Grund wird bei Verdachten oder Hinweisen auf einen unangemeldeten Hund, durch die Ordnungsbehörde geprüft, ob dieser ordnungsgemäß angemeldet ist.

 

Eine Verstoß gegen die Anmeldepflicht des Hundes kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 € geahndet werden.

Persönlicher Kontakt

Zuständiges Amt

 

Zuständige Abteilung

 

Standort

 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
8.30 bis 12 Uhr

Dienstag:
14 bis 16 Uhr

Donnerstag:
14 bis 18 Uhr

Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.