Sicher gibt es schlimmere Beeinträchtigungen der Umwelt, als die durch Hundekot. Die Masse an Beschwerden über verunreinigte Gehwege, Plätze und Parkanlagen zeigt jedoch, dass wir über dieses Problem nicht so locker hinwegsehen können.
Durch Rücksichtnahme und Umsicht könnte das Zusammenleben von Mensch und Hund in unserer Stadt problemloser sein.
Hundehalter sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Tiere Straßen, Gehwege, Anlagen etc. nicht verunreinigen. Ausgenommen hiervon ist lediglich der Rinnstein. Sollte es dennoch einmal dazu kommen, dass der Hund einen Gehweg oder eine Grünanlage verunreinigt, so ist der/die Hundehalter/in dazu verpflichtet, den Hundekot wieder zu entfernen. Vielleicht ist das manchem Hundehalter lästig oder sogar peinlich; er oder sie sollte sich jedoch bewusst sein, dass Hundekot nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine Infektionsquelle sein kann. Hierbei sind besonders Kinder sowie abwehrgeschwächte Erwachsene und andere Tiere gefährdet. So könnten durch Hundekot Parasiten übertragen werden. Die Erreger finden hierbei durch die Schuhe den Weg in die Wohnungen.
Es ist klar, dass Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein durch Vorschriften und Bußgelder nur in begrenztem Umfang herbeigeführt werden können. Dennoch, wer gegen die unter "Rechtsvorschriften" aufgeführten Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung verstößt, kann mit Bußgeldern bestraft werden.
Weitere Informationen:
Rechtsvorschriften zur Hundehaltung