Lärm
Immissionsbelästigungen, wie sie etwa durch Lärm, Gerüche oder optische Beeinträchtigungen entstehen, können unterschiedliche Ursachen haben. Je nach Entstehungsart werden diese nach gewerblichen und sonstigen Immissionen unterschieden. Für die meisten gewerblich verursachten Immissionen ist das Umweltamt des Kreises Mettmann zuständig. Hierzu klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
Für alle sonstigen Ruhestörungen, die etwa durch Freizeit-, Nachbarschafts- oder Tierlärm verursacht werden, ist meistens die Zuständigkeit des Ordnungsamtes gegeben.
Selbstverständlich kann jede Art der Immissionsbelästigung unmittelbar dem Ordnungsamt, bzw. außerhalb dessen Dienstzeiten, auch der Polizei gemeldet werden. Dies kann formlos telefonisch, per Fax, E-mail oder persönlich erfolgen. Für den Fall der Zuständigkeit einer anderen Dienststelle wird sicher gestellt, dass die hier eingehenden Beschwerden unverzüglich weitergeleitet werden.