Behindertenparkplätze

Menschen mit Schwerbehinderung, in Form einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, dürfen auf einem Behindertenparkplatz parken. Dazu brauchen sie, jedoch einen blauen EU-Parkausweis. Für Deutschland gibt es außerdem den orangenen Parkausweis. Dieser kann im Bürgerbüro beantragt werden.

Jegliches Parken auf Behindertenparkplätzen ohne gültigen Parkausweis, wird mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet.


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Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
8.30 bis 12 Uhr

Dienstag:
14 bis 16 Uhr

Donnerstag:
14 bis 18 Uhr

Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.