Menschen mit Schwerbehinderung, in Form einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, dürfen auf einem Behindertenparkplatz parken. Dazu brauchen sie, jedoch einen blauen EU-Parkausweis. Für Deutschland gibt es außerdem den orangenen Parkausweis. Dieser kann im Bürgerbüro beantragt werden.
Jegliches Parken auf Behindertenparkplätzen ohne gültigen Parkausweis, wird mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet.