Bußgeldverfahren

Bußgeld

Wird ein ausgesprochenes Verwarnungsgeld nicht wirksam (also nicht bezahlt), wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Hierbei kommen dann zusätzlich 25,00 € Gebühren zu dem Verwarnungsgeld hinzu. Außerdem wird eine Versandpauschale in Höhe von 3,50 € für die Zustellung des Bußgeldbescheids geltend gemacht.

Sollte das Bußgeld trotz mehrfacher Mahnung nicht bezahlt werden, kann dieses durch Vollstreckung der Stadtkasse eingeholt werden, wodurch weitere Kosten auf den Bußgeldempfänger zukommen. 

Einwände gegen die Verwarnungen bitte unter Angabe des Akten/Kassenzeichens oder Kennzeichens per E-Mail an ordnungamt@ratingen.de oder postalisch an:

Stadt Ratingen
Ordnungsamt
Ruhender Straßenverkehr
Minoritenstr. 3
40878 Ratingen

richten.

Zuständige Abteilung

 

Amtsleitung

Peter Theisen

Telefon 02102 550-0
(Telefonzentrale)

Telefax 550-9320

ordnungsamt@ratingen.de