Spielhallenerlaubnis

Spielhallenkonzession, Aufstellererlaubnis,Geldspielgeräte

Wer eine Spielhalle betreiben will, benötigt eine Erlaubnis gem. § 33 i der Gewerbeordnung (GewO). Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen und wird von der Gemeinde erteilt, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Spielhallenbetrieb befindet.

Unter Umständen ist es erforderlich, zunächst andere Genehmigungen einzuholen, z.B. eine Baugenehmigung, die die zukünftige Nutzung als Spielhalle erlaubt.

Wer in der Spielhalle eigene Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, benötigt außerdem eine Allgemeine Aufstellererlaubnis gem. § 33c Abs. 1 GewO.

Die Spielhallenerlaubnis wird erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erteilt, sofern der Antragsteller die zur Gewerbeausübung notwendige Zuverlässigkeit besitzt.

 

Es empfiehlt sich vor Antragstellung eine persönliche Vorsprache, um wichtige Fragen bereits im Vorfeld zu klären.

Kosten

Entscheidung über die Erlaubnis: 2500,00 bis 3000 EUR

Entscheidung über die Fristverlängerung: 300,00 EUR

Notwendige Unterlagen

1.    Personalausweis bzw. Reisepass

2.    Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O

 zu beantragen im zuständigen Bürgerbüro

(Gebührenpflichtig und i.d.R. 3 Monate nach Ausstellung gültig)

3.    Auszug aus dem Gewerbezentralregister

 zu beantragen im zuständigen Bürgerbüro

 (Gebührenpflichtig und i.d.R. 3 Monate nach Ausstellung gültig)

4.    Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes

 wird nach telefonischer Anforderung beim Finanzamt Düsseldorf-Mettmann, Harkortstr. 2-4, 40210 Düsseldorf, gebührenfrei zugesandt

(Bitte möglichst die Steuernummer angeben), Tel. 0211/3804-0

5.   Auszug aus der Schuldnerkartei

Über das Vollstreckungsportal der Länder gem. § 882b Zivilprozessordnung (ZPO) nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts. Dieser Auszug ist nur über Internet erhältlich; sollten Sie nicht über einen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht.

6.    Unbedenklichkeitsbescheinigung des hiesigen Amtes für Finanzwirtschaft

 Sohlstättenstraße 33, 40880 Ratingen

 Wird bei persönlicher Vorsprache sofort ausgestellt

 (Gebührenpflichtig)

7.    Grundrisszeichnung der Betriebsräume (3-fach)

8.    Lagepläne (3-fach)

9.    Nutzflächenberechnung (3-fach)

10.  Baugenehmigung

11.  Aktueller Auszug aus dem Handelsregister bzw. Notarvertrag

(nur bei juristischen Personen, z.B. GmbH, UG oder AG)

 

 

Hinweis: Bei juristischen Personen sind die Unterlagen Nr.2-6 für die Gesellschaft selbst und für alle Geschäftsführer vorzulegen.

Rechtsgrundlagen

§ 33i GewO

Persönlicher Kontakt

Zuständiges Amt

 

Zuständige Abteilung

 

Standort

 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
8.30 bis 12 Uhr

Dienstag:
14 bis 16 Uhr

Donnerstag:
14 bis 18 Uhr

Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.