Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Ratingen

Sondernutzung, Werbeständer, Waren, Warenauslagen, Kleiderständer, Werbeanlagen, Warenautomaten, Gestaltung, Anlagen, GWS-GSR-Inn, 622-00, Außengastronomie

Die Benutzung der Straßen über den üblichen Gemeingebrauch hinaus stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt (§ 18 Abs. 1 StrWG NRW, § 8 Abs. 1 FStrG).

Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen

  • Warenauslagen,
  • Werbeanlagen,
  • Möbel für die Außengastronomie,
  • Verkaufswagen,
  • Bauzäune,
  • Container
  • usw.

 aufstellen wollen.

 

Kontakt

für Warenauslagen, Werbeanlagen u.ä.:

Ordnungsamt
Telefon 550 – 3257

 

für Außengastronomie:

Ordnungsamt

Telefon 550 – 3213

 

für die Gestaltung von Anlagen, Warenauslagen:

Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung
Abteilung Bauordnung und Denkmalschutz
Telefon 02102 550-6170 und 
Telefon 02102 550-6164

 

für Bauzäune, Container:

Tiefbauamt
Telefon 550 - 6624

 

Rechtsgrundlagen

Satzung der Stadt Ratingen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung (SondernutzSR)

Link zur Satzung: www.stadt-ratingen.de/ortsrecht/703.pdf

Satzung der Stadt Ratingen über die Gestaltung baulicher und sonstiger Anlagen sowie die Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten, der Warenauslagen im Straßenraum sowie der Außengastronomie und über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Ratinger Innenstadt.

Link zur Satzung  http://www.stadt-ratingen.de/ortsrecht/622-00.pdf


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Dienstag:
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