Die Benutzung der Straßen über den üblichen Gemeingebrauch hinaus stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt (§ 18 Abs. 1 StrWG NRW, § 8 Abs. 1 FStrG).
Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen
aufstellen wollen.
für Warenauslagen, Werbeanlagen u.ä.:
Ordnungsamt
Telefon 550 – 3257
für Außengastronomie:
Ordnungsamt
Telefon 550 – 3213
für die Gestaltung von Anlagen, Warenauslagen:
Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung
Abteilung Bauordnung und Denkmalschutz
Telefon 02102 550-6170 und
Telefon 02102 550-6164
für Bauzäune, Container:
Tiefbauamt
Telefon 550 - 6624
Satzung der Stadt Ratingen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung (SondernutzSR)
Link zur Satzung: www.stadt-ratingen.de/ortsrecht/703.pdf
Satzung der Stadt Ratingen über die Gestaltung baulicher und sonstiger Anlagen sowie die Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten, der Warenauslagen im Straßenraum sowie der Außengastronomie und über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Ratinger Innenstadt.
Link zur Satzung http://www.stadt-ratingen.de/ortsrecht/622-00.pdf