Ein Verwarnungsgeld - auch gerne "Knöllchen" genannt - dient zur Ahndung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. bei Halt- und Parkverstößen.
Verwarnungsgeldverfahren sollen - gegenüber dem förmlichen Bußgeldverfahren - eine erleichterte, vereinfachte und möglichst unbürokratische Ahndung des Verstoßes ermöglichen. Daher ist es auch möglich mit dem Hinweisticket (Info-Ticket), welches durch die Politessen am Fahrzeug hinterlassen wird, das Verwarngeld direkt zu begleichen.
Wird dieses Angebot nicht wahrgenommen, wird das Verwarngeld dem Halter des Fahrzeuges postalisch zugestellt. Hier ist eine Zahlungsfrist von einer Woche einzuhalten.
Die Höhe bewegt sich zwischen 5 Euro und 55 Euro. Ein Eintrag von Punkten beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ist damit nicht verbunden!
Wird ein ausgesprochenes Verwarnungsgeld nicht wirksam (also nicht bezahlt), wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Einwände gegen die Verwarnungen bitte unter Angabe des Akten/Kassenzeichens oder Kennzeichens per E-Mail an ordnungamt@ratingen.de oder postalisch an:
Stadt Ratingen
Ordnungsamt
Ruhender Straßenverkehr
Minoritenstr. 3
40878 Ratingen
richten.
Parkmöglichkeiten in der Ratinger Innenstadt
Stadt Ratingen App – Dort ist der aktuelle Parkstand unter „Parken“ der städtischen Parkhäuser ersichtlich.
Die Bezahlung des Verwarn-/Bußgeldes muss immer unter Angabe des Aktenzeichens/Kassenzeichens erfolgen!
Kontodaten:
Kontoinhaber:Stadt Ratingen
Bank: Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert
IBAN: DE95 3345 0000 0042 1000 73
BIC: WELADED1VEL
ACHTUNG!!: Bei bereits beglichenen Verwarnungen das Akten/Kassenzeichen mit dem der schriftlichen Verwarnung vergleichen. Überschneidungen sind möglich.
§56 OWiG