Die anfallende Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Art und Dauer der Veranstaltung. Der Gebührenrahmen beträgt 100,00 € bis 4.500,00 €.
- Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Auskunft aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Mietvertrag/Sondernutzungerlaubnis
- Vorläufiges Aufstellerverzeichnis mit Angabe der Personalien und Angaben des Warenangebots (mind. 12 Aufsteller)
- Gewerbeanmeldung des Veranstalters
Es
ist zu beachten, dass die beantragte Festsetzung erst nach der Vorlage
und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen (ggf. auch andere
Genehmigungen oder Stellungnahmen anderer Behörden) erteilt werden kann.
Gewerbeordnung (In der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1999 - BGBl. I S. 202 - in der zur Zeit gültigen Fassung)