Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassung zu haben,
Einer Reisegewerbekarte bedarf nicht, wer
An Sonn- und Feiertagen sind, mit Außnahme der gastgewerblichen Tätigkeiten und Tätigkeiten des Schaustellergewerbes, alle Reisegewerbetätigkeiten verboten.
Weiter verbotene Tätigkeiten im Reisegewerbe sind im §56 Abs. 1 Gewerbeordnung benannt.
Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. drei bis vier Wochen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin zur Abgabe der Unterlagen.
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte beträgt:
unbefristet= 400,-- Euro
befristet auf zwei Jahre= 100,-- EURO
(Aufhebung der Befristung= 350,-- EURO)
Imbissbetriebe und Schausteller:
unbefristet= 500,-- Euro
befristet auf zwei Jahre= 300,-- EURO
(Aufhebung der Befristung= 200,-- EURO)
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung einer Reisegewerbekarte:
zu beantragen im Bürgerbüro, Rathaus, Minoritenstraße 2-6, 40878 Ratingen
(Gebührenpflichtig und i.d.R. 3 Monate ab Ausstellung gültig)
zu beantragen im Bürgerbüro, Rathaus, Minoritenstraße 2-6, 40878 Ratingen
(Gebührenpflichtig und i.d.R. 3 Monate ab Ausstellung gültig)
wird nach telefonischer Anforderung beim Finanzamt Düsseldorf-Mettmann, Harkortstr. 2-4,
40210 Düsseldorf, gebührenfrei zugesandt
(Bitte möglichst die Steuernummer angeben), Tel. 0211/3804-0
Minoritenstraße 2-6, 40878 Ratingen
Wird bei persönlicher Vorsprache sofort ausgestellt
(Gebührenpflichtig)
Beim Vertrieb von Imbisswaren werden zusätzlich benötigt: