Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassung zu haben, Waren verkauft bzw. ankauft oder Dienstleistungen anbietet oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Wer ein Reisegewerbe betreiben will, benötigt eine Reisegewerbekarte.
An Sonn- und Feiertagen sind, mit Außnahme der gastgewerblichen Tätigkeiten und Tätigkeiten des Schaustellergewerbes, alle Reisegewerbetätigkeiten verboten.
Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. drei bis vier Wochen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin zur Abgabe der Unterlagen.
Kosten
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte beträgt:
unbefristet 400,-- Euro
befristet auf zwei Jahre: 100,-- EURO
(Aufhebung der Befristung: 350,-- EURO)
Imbissbetriebe und Schausteller:
unbefristet 500,-- Euro
befristet auf zwei Jahre: 300,-- EURO
(Aufhebung der Befristung: 200,-- EURO)
Notwendige Unterlagen
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung einer Reisegewerbekarte:
- Personalausweis oder Reisepass
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0
zu beantragen im Bürgerbüro, Peter-Brüning-Platz 3, 40878 Ratingen(Gebühr 13,00 EUR)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
zu beantragen im Bürgerbüro, Peter-Brüning-Platz 3, 40878 Ratingen(Gebühr 13,00 EUR)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
wird nach telefonischer Anforderung beim Finanzamt Düsseldorf-Mettmann,
Harkortstr. 2-4, 40210 Düsseldorf, Tel. 0211/3804-0, gebührenfrei zugesandt
(Bitte möglichst die Steuernummer angeben!)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des hiesigen Steueramtes
Sohlstättenstraße 33, 40880 Ratingen (wird bei persönlicher Vorsprache sofort ausgestellt (Gebühr 12,00 EUR)
- Für den Zeitraum ab dem 01.01.2013: Auszug aus der Schuldnerkartei über das Vollstreckungsportal
der Länder
gem. § 882b Zivilprozessordnung (ZPO) nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts. Dieser Auszug ist nur über das Internet (www.vollstreckungsportal.de) erhältlich.
- ein Lichtbild
Beim Vertrieb von Imbisswaren werden zusätzlich benötigt:
- eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
zu erhalten beim Kreisgesundheitsamt, Philippstr. 21, 40878 Ratingen
Tel. 02102/ 979170, Gebühr 25,00 EUR
(montags und mittwochs Vormittag nach telefonischer Vereinbarung)
- ein "Unterrichtungsnachweis über den Umgang mit Lebensmitteln"
ist verbunden mit dem Besuch einer halbtätigen Veranstaltung (1x monatlich) bei der IHK Düsseldorf, Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf, Tel. 0211/3557253, Gebühr 50,00 EUR
(Bitte vorher Termin vereinbaren!)
- die Verkaufsstelle / der Imbisswagen muss außerdem von der zuständigen Lebensmittelüberwachung des Kreises Mettmann abgenommen werden
Tel. 02104/ 99-1869