Maßnahmen der Stadt
Die Stadt Ratingen setzt bei der Bekämpfung von Ratten auf eine systematische Belegung in den öffentlichen Kanälen. Hierzu werden durch einen von der Stadt beauftragten professionellen Schädlingsbekämpfer in regelmäßigen Abständen Köder in den Kanalschächten ausgelegt und kontrolliert. Parallel zu den Maßnahmen im Kanalnetz erfolgt durch das selbe Unternehmen eine anlassbezogene Bekämpfung von Ratten auf öffentlichen Flächen.
Die beauftragte Fachfirma benutzt zur oberirdischen Bekämpfung ausschließlich Boxen, in die das Gift gegeben wird. Dieses Gift kann nur von Nagern im Inneren der Box aufgenommen werden. Damit soll eine Gefährdung anderer Tiere ausgeschlossen werden.
Meldungen zu Rattenbefall
Das Ordnungsamt der Stadt nimmt Meldungen über Rattensichtungen entgegen und wird die erforderlichen Maßnahmen beauftragen. Die Meldungen sollten möglichst per E-Mail an amt32@ratingen.de erfolgen und neben Name und Anschrift eine telefonische Erreichbarkeit und Angaben zur Art und zum Ort des Befalls enthalten.
Rattenbefall auf Privatgrundstücken
Bei einem Rattenbefall auf Privatgrundstücken besteht gemäß der für Ratingen geltenden ordnungsbehördlichen Verordnung eine Meldepflicht. Eigentümer und sonstige Verpflichtete müssen außerdem einen Rattenbefall auf ihren Flächen unverzüglich auf eigene Kosten durch einen von ihnen zu beauftragenden Fachbetrieb der Schädlingsbekämpfung oder durch geeignete Eigenmaßnahmen bekämpfen. Dies gilt auch für private Kanäle und sonstige private Abwasseranlagen.
Frei verkäufliche Präparate zur Rattenbekämpfung dürfen nur auf Privatflächen ausgebracht werden. Hierbei müssen die vom Hersteller vorgegebenen Schutzmaßnahmen beim Ausbringen beachtet werden.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Rattenbekämpfung im Stadtgebiet Ratingen.
Vorbeugung
Wir alle können durch richtiges Verhalten viel zur Vorbeugung gegen Ratten unternehmen. Folgende Hinweise sollten daher beachtet werden: