Jahrmärkte (Anmeldung)

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Wer einen Jahrmarkt veranstalten möchte muss zunächst die Genehmigung der zuständigen Ordnungsbehörde einholen.

Der Antrag für eine solche Genehmigung kann formlos gestellt werden, muss jedoch folgende Informationen beinhalten:

  1. Name des Jahrmarktes
  2. Datum inkl. Zeitrahmen
  3. Ort der Veranstaltungsfläche
  4. Name und Anschrift des/der Verantwortlichen
  5. Anzahl der Stände

 

Damit eine Genehmigung rechtzeitig erteilt werden kann, ist es erforderlich die folgenden Antragsfristen einzuhalten:

  • erstmaligen neuen Jahrmärkten= 6 Monate vorher
  • wiederholte Jahrmärtke= 4 Monate vorher

Persönlicher Kontakt

Zuständiges Amt

 

Zuständige Abteilung

 

Standort

 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
8.30 bis 12 Uhr

Dienstag:
14 bis 16 Uhr

Donnerstag:
14 bis 18 Uhr

Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.