Wer einen Jahrmarkt veranstalten möchte muss zunächst die Genehmigung der zuständigen Ordnungsbehörde einholen.
Der Antrag für eine solche Genehmigung kann formlos gestellt werden, muss jedoch folgende Informationen beinhalten:
Damit eine Genehmigung rechtzeitig erteilt werden kann, ist es erforderlich die folgenden Antragsfristen einzuhalten: