Aufgrund des Landeshundegesetzes ergeben sich für die Haltung von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, gemäß § 11 LHundG NRW besondere Voraussetzungen bzw. Pflichten:
Absolute Anleinpflicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf Straßen und Plätzen
Die Haltung eines solchen Hundes ist durch die verantwortliche Person (Halter/-in) dem Ordnungsamt anzuzeigen:
Folgende Angaben sind erforderlich:
Weiterhin sind weitere Nachweise einzureichen:
Kopie einer aktuellen Tierhalterhaftpflichtversicherung,
(Mindestdeckungssummen: 500.000 EUR Personenschäden, 250.000 EUR sonstige Schäden)
Fälschungssichere Kennzeichnung per Mikrochip
Darüber hinaus muss die Halterin/ der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und dies gegenüber dem Ordnungsamt nachweisen:
Die Sachkunde wird nachgewiesen, indem die Halterin/ der Halter
Nachstehende Ratinger Tierärzte sind berechtigt, im Auftrage der Tierärztekammer Nordrhein die Sachkunde zu bescheinigen:
Nachstehende Ratinger Sachverständige sind berechtigt, die Sachkunde zu bescheinigen:
Weitere Informationen können beim Ordnungsamt, Stadionring 17, Zimmer 0.25, 40878 Ratingen, oder unter der Rufnummer 550-3214 eingeholt werden.
Weitere Informationen:
Weitere Tierärzte außerhalb von Ratingen sowie Hinweise zu Sachkundefragen
25 € Anmeldegebühr