Die
anfallenden Verwaltungsgebühren richten sich nach Art und Dauer der
Veranstaltung sowie nach der Anzahl der Stände, an denen ein Ausschank
erfolgt. Der Gebührenrahmen beträgt 25,00 € bis 800,00 €.
Gaststättengesetz (In der Fassung der Bekanntmachung vom 20.11.1998
-BGBl. I S. 3418- in der zur Zeit gültigen Fassung)