Grundstücksmanagement

Grunderwerb, Grundstück, Ankauf, Verkauf, Erbpacht
Bei allen Fragen zum An- und Verkauf von unbebauten oder bebauten Grundstücken oder in Erbpachtsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die hier genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zuständiges Amt

 

Zuständige Abteilung