Bei uns können Sie allgemeine Informationen zu laufenden Vollstreckungsmaßnahmen erhalten.
Persönliche Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Zahlungen können im Rathaus nicht mehr geleistet werden.
zuständig für:
Lohn- und Kontenpfändungen, Mahnbescheide, Amtshilfeersuchen
zuständig für:
Fremdersuchen, Auszahlung vereinnahmter Gelder im Bereich der Fremdersuchen