Vollstreckungsbeamte

Vollziehungsbeamte; Gerichtsvollzieher

Die Vollstreckungsbeamten sind nur in der Zeit von 8:30 bis 9:30 Uhr telefonisch erreichbar.

Persönliche Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Zuständiges Amt

 

Zuständige Abteilung