Es handelt sich um Vollstreckungsersuchen fremder Behörden für Ratinger Bürger oder Vollstreckungsersuchen an andere Behörden für Forderungen der Stadt Ratingen. Voraussetzung ist die Nichtzahlung einer öffentlichen Abgabe oder Gebühr.Die Schuldner werden von der Vollstreckungsbehörde angeschrieben und um Zahlung gebeten, andernfalls wird die Vollstreckung eingeleitet. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Schuldners.
Anträge auf Vollstreckung privater Forderungen können hier nicht gestellt werden.