Informationen zum Lastschrifteinzugsverfahren

 Vorteile, die Ihnen das Lastschrifteinzugsverfahren bietet!

  • Die Abgaben werden frühestens am Fälligkeitstage von Ihrem Konto abgebucht. 
  • Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die Höhe der Abgaben ändert.
  • Sie ersparen sich das lästige Ausstellen von Überweisungen/Schecks oder das Ändern von Daueraufträgen.
  • Sie vermeiden Wege oder Porto und warten nicht mehr am Schalter.
  • Geldinstitute erheben keine oder geringere Gebühren als für Bareinzahlungen.
  • Für Sie gibt es keine Mahnungen; Mahngebühren und Säumniszuschläge können nicht anfallen.
  •  Selbst wenn Sie den Zahlungstermin vergessen haben sollten, Sie zahlen immer pünktlich.

 

Mit dem Kontoauszug Ihres Geldinstitutes erhalten Sie eine genaue Information über die erfolgte Lastschrift.

Sie sind berechtigt, dem Lastschrifteinzug binnen 6 Wochen ohne Angabe von Gründen zu widersprechen  und von Ihrem Geldinstitut eine Wiedergutschrift zu verlangen.

Bitte widerrufen Sie bestehende Daueraufträge, damit es nicht zu Doppelzahlungen kommt.

Die Lastschrifteinzugsermächtigung muss eine Woche vor Fälligkeit vorliegen.

Lastschriften von Sparguthaben sind nicht möglich.

 Zusätzliche Informationen zum Ablauf und das Formular zum Download finden Sie hier.

Zuständiges Amt