Vorteile, die Ihnen das Lastschrifteinzugsverfahren bietet!
Mit dem Kontoauszug Ihres Geldinstitutes erhalten Sie eine genaue Information über die erfolgte Lastschrift.
Sie sind berechtigt, dem Lastschrifteinzug binnen 6 Wochen ohne Angabe von Gründen zu widersprechen und von Ihrem Geldinstitut eine Wiedergutschrift zu verlangen.
Bitte widerrufen Sie bestehende Daueraufträge, damit es nicht zu Doppelzahlungen kommt.
Die Lastschrifteinzugsermächtigung muss eine Woche vor Fälligkeit vorliegen.
Lastschriften von Sparguthaben sind nicht möglich.
Zusätzliche Informationen zum Ablauf und das Formular zum Download finden Sie hier.