Zentrales Controlling, Beteiligungsmanagement und Kostenrechnung

Zentrales Controlling und Beteiligungsmanagement

Mit Hilfe eines Controlling soll die Verwaltungsführung unterstützt werden. Das zentrale Controlling der Stadtverwaltung Ratingen generiert hierfür regelmäßig steuerungsrelevante Informationen, damit die Stadtverwaltung rechtzeitig auf Chancen und Risiken reagieren kann.

Nach Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Stadt Ratingen zudem einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Dieser Bericht enthält insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, Beteiligungsverhältnisse und Organe der Gesellschaft. Die Beteiligungsstruktur der Stadtverwaltung Ratingen kann den einzelnen Beteiligungsberichten entnommen werden. (Aktueller Beteiligungsbericht s.u. „Downloads“).

Weiter hat die Stadt Ratingen gemäß § 49 GemHVO NRW i.V.m. § 116 Abs. 1 GO NRW einen Gesamtabschluss aufzustellen (erstmals für das Haushaltsjahr 2010).

Ziel des Gesamtabschlusses ist es, einen Überblick über die finanzielle Lage der gesamten Gemeinde zu verschaffen und Rechenschaft über die tatsächliche Aufgabenerledigung und die wirtschaftliche Entwicklung aller Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Ratingen abzulegen. Jahresabschluss und Gesamtabschluss sollen zusammen einen vollständigen Überblick über das Vermögen, die Schulden sowie den Ressourcenverbrauch der Stadt ermöglichen und so die Grundlage für eine verbesserte Gesamtsteuerung von Kernverwaltung und verselbständigten Aufgabenbereichen bilden. Der Gesamtabschluss bezieht dafür, wie ein Konzernabschluss in der Privatwirtschaft, die verselbständigten Aufgabenbereiche und die Beteiligungen mit ein.

Das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse besagt, dass dem Gesamtabschluss 2015 die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung beigefügt werden können. Von dieser Vereinfachung (Prüfungsbeschleunigung) hat die Stadt Ratingen Gebrauch gemacht.

Kostenrechnung

Die Kostenrechnung ermöglicht die verursachungsgerechte Erfassung und Zuordnung von Werteentstehung und Werteverzehr in einzelnen Leistungseinheiten für die jeweiligen Leistungen. Mit Hilfe der Kostenrechnung können somit z.B. die Gebühren für die einzelnen Gebührenhaushalte sach- und verursachungsgerecht kalkuliert werden.

Folgende Gebührenhaushalte stellt die Stadt Ratingen auf:

  • Straßenreinigung
  • Stadtentwässerung
  • Abfallbeseitigung
  • Märkte
  • Rettungsdienst
  • Bestattungswesen

Die jeweiligen Gebührensätze finden Sie in den einzelnen Gebührensatzungen der Leistungenbereiche.

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N.N.

Zentrales Controlling / Beteiligungsmanagement / Berichtswesen / Kostenrechnung / Anlagenbuchhaltung

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