Hundesteuer

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Informationen zur Hundesteuer

 

Gegenstand der Hundesteuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet von Ratingen durch natürliche Personen. Steuerpflichtig ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist jedes volljährige Mitglied der Haushaltsgemeinschaft. Mehrere Hundehalter haften für die Steuer gesamtschuldnerisch. Die Steuerpflicht beginnt in der Regel mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund in den Haushalt aufgenommen wurde.

 

Für die An- bzw. Abmeldung eines Hundes gilt eine Frist von zwei Wochen. An- und Abmeldungen können bei der Hundesteuerstelle vorgenommen werden. Die notwendigen Formulare sind dort erhältlich und stehen außerdem auf der Homepage der Stadt Ratingen zum Download zur Verfügung. Eine verspätete oder unterlassene An- bzw. Abmeldung kann, wie andere Verstöße gegen die Hundesteuersatzung, mit einem Bußgeld belegt werden.

 

Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn

 

a)

nur ein Hund gehalten wird

112,00 EUR

 

b)

zwei Hunde gehalten werden

160,00 EUR

 je Hund

c)

drei oder mehr Hunde gehalten werden

195,00 EUR

 je Hund

 

Abweichend davon beträgt die Jahressteuer für das Halten gefährlicher Hunde gemäß § 3 und bestimmter Rassen gemäß § 10 Landeshundegesetz NRW je Hund 500 Euro. Wenn der Nachweis erbracht wird, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist, kann die Festsetzung auf Antrag mit dem normalen Steuersatz erfolgen.

Die Hundesteuer wird für das Kalenderjahr festgesetzt und ist in der Regel am 1. Juli des Jahres in einem Betrag fällig. Beginnt oder endet die Hundehaltung im Laufe des Jahres, so wird die Steuer nur anteilig für die entsprechenden Monate erhoben.

 

Steuerermäßigung und Steuerbefreiung werden auf Antrag gewährt. Die Voraussetzungen für diese Steuervergünstigungen sind in den §§ 3 bis 5 der Hundesteuersatzung der Stadt Ratingen geregelt.

 

Bei der Anmeldung oder zusammen mit dem Steuerbescheid erhalten Sie eine Hundesteuermarke, die der Hund außerhalb Ihres Wohnbereiches am Halsband tragen muss. Entsprechende Kontrollen des Außendienstes finden regelmäßig statt. Mit der Abmeldung des Hundes muss die Steuermarke zurückgegeben werden.

 

Sollten Sie innerhalb von Ratingen umziehen, teilen Sie die neue Adresse bitte auch der Hundesteuerstelle mit. Falls Sie in eine andere Gemeinde umziehen, muss der Hund in Ratingen abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden. Die Ummeldung findet nicht automatisch statt!

 

Beachten Sie bitte, dass diese Hinweise lediglich eine allgemeine Information darstellen, die nicht vollständig alle rechtlichen Fragen beantworten können. Weitergehende Informationen enthält die Hundesteuersatzung der Stadt Ratingen, die u.a. über die Homepage der Stadt Ratingen verfügbar ist. Für persönliche Auskünfte stehen Ihnen gerne auch die Mitarbeiter/innen der Hundesteuerstelle zur Verfügung. 


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Persönlicher Kontakt

Frau Warth

Hundesteuer Buchst.: A - C

Frau Flitta

Hundesteuer Buchst.: D - Ka

Frau Reinke

Hundesteuer Buchst.: Kb - Pe

Frau Hebel-Popiel

Hundesteuer Buchst.: Pf - U

Frau Wagner

Hundesteuer Buchst.: V - Z
Zuständiges Amt