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Verkaufsoffene Sonntage

Verkaufssonntage

Auf Grund einer Sonderregelung im Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen Verkaufsstellen an höchstens 4 Sonn- und Feiertagen im Jahr für die Dauer von bis zu fünf Stunden geöffnet sein. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Die Festsetzung der Verkaufssonn- bzw. Feiertage erfolgt auf Antrag einer (Interessen-)Gruppe (wie Werbegemeinschaften, Vereine oder nichtorganisierte Geschäftsinhaber) in einer durch den Rat der Stadt Ratingen zu beschließenden Rechtsverordnung. Aufgrund des recht aufwändigen Festsetzungsverfahrens sollte die Antragsstellung mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin erfolgen.

Für das Jahr 2012 sind derzeit folgende verkaufsoffene Sonntage geplant und genehmigt:

18.03.12 von 12-17 Uhr in Ratingen-West (ohne Anlass)

15.04.12 von 12-17 Uhr in Ratingen-Innenstadt (Automeile)

06.05.12 von 13-18 Uhr in Ratingen-Tiefenbroich (ohne Anlass)
20.05.12 von 13-18 Uhr in Ratingen Lintorf (Weinfest)
17.06.12 von 12-17 Uhr in Ratingen-Homberg (Schützenfest)
02.09.12 von 13-18 Uhr in Ratingen-Lintorf (Dorffest)
30.09.12 von 12-17 Uhr in Ratingen-Innenstadt (Bauernmarkt)
14.10.12 von 12-17 Uhr in Ratingen-West (Oktoberfest)
04.11.12 von 13-18 Uhr in Ratingen-Tiefenbroich (ohne Anlass)

02.12.12 von 12-17 Uhr in Ratingen-Hösel (Nikolausfest)
16.12.12 von 12-17 Uhr in Ratingen-Innenstadt (3. Advent)