Die Aufgaben der Stadtentwicklung umfassen die Beobachtung und Beurteilung der (infrastrukturellen) Bedarfsentwicklung im kommunalen Bereich. Sie stützt sich dabei unter anderem auf die Ergebnisse der Statistik und der Stadtforschung. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Fachämtern in den jeweiligen Entwicklungsprogrammen (z. B. Schulen, Kindertagesstätten, Verkehr, Bauen und Wohnen etc.) konzeptionell verarbeitet. Die Beratung in strategischen Entwicklungsfragen sowie die Betreuung und Koordinierung von gesamtstädtisch bedeutsamen Einzelprojekten obliegt der Stadtentwicklung.
Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung
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Stadtplan
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Raum 112
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