Undichte Abwassersysteme auf Grundstücken können zum Austritt von Abwasser führen, das Boden und Grundwasser verunreinigt und schlimmstenfalls die Trinkwassergewinnung gefährden kann. Tritt dieser Tatbestand ein, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Straftatbestand nach § 324 des Strafgesetzbuchs ("Unbefugte Gewässerverunreinigung") erfüllt.
Über undichte Grundstücksentwässerungen dringt außerdem häufig Grundwasser ins öffentliche Schmutzwassernetz ein. Dieses "Fremdwasser" führt zur hydraulischen Überlastung von Kanalnetzen und Kläranlagen und sorgt dafür, dass öffentliche Kläranlagen mit schlechterem Wirkungsgrad arbeiten. Fremdwasser belastet den Gebührenzahler zudem mit erheblichen Kosten.
Alle erdverlegten oder unzugänglich verlegten Leitungen (Hausanschluss- und Grundleitung) auf dem Grundstück, die zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser vorhanden sind, müssen auf Dichtigkeit geprüft werden.
Der Anschlusskanal, das heißt der Kanal zwischen dem Anschlusspunkt am öffentlichen Kanalnetz bis einschließlich der ersten Revisionsöffnung auf dem Grundstück.
Die Grundleitung, das heißt die Entwässerungsleitung, die innerhalb eines Gebäudes oder in der Erde unter den Fundamenten verlegt ist.
Die Arbeiten in bzw. an Grundstücksentwässerungsanlagen sind sehr vielfältig. Dies liegt häufig darin begründet, dass die Abwasseranlagen unzugänglich im Kellerboden oder sogar unter der Bodenplatte verlegt wurden.
Vor einigen Jahren wurde die Ansicht vertreten, dass man nie etwas an den Abwasseranlagen auf dem Grundstück zu tun hat und daher diese Anlagen auch „unsichtbar" eingebaut werden können.
Die Hauseigentümer, die die Grundstücksentwässerungsanlagen so eingebaut haben, dass man notwendige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten einfacher ausführen kann, können sich nun das Geld für seinerzeitige zusätzliche Revisionsöffnungen und Schächte anrechnen. Sie sparen nun Aufwand, Zeit und damit Kosten ein.
Diese Arbeitsschritte sind notwendig:
Der erste Ansprechpartner ist immer das Tiefbauamt, genauer gesagt der für die Grundstücksentwässerung zuständige Sachbearbeiter (Telefon-Hotline 02102 / 550 - 6699).
Favorisiert sollte man sich an ein qualifiziertes Ingenieurbüro wenden, wenn man eine neutrale und unabhängige Beratung wünscht. Dies gilt insbesondere für die Planung der Sanierung undichter Leitungen und Schächte. Verhandelt man nur mit einem bauausführenden Unternehmen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass man nur ein Verfahren angeboten bekommt, obwohl eine Vielzahl (auch günstigere) Sanierungsverfahren zur Verfügung stehen.
Ein Revisionsschacht (Kontrollschacht) auf dem Grundstück erleichtert Reinigungs-, Inspektions- und Sanierungsmaßnahmen erheblich und reduziert die dabei anfallenden Kosten.
Nur indirekt. Zwar ist der Eigentümer der Immobilie für die Dichtheit der Abwasserleitungen verantwortlich, als Mieter müssen Sie jedoch der vom Eigentümer beauftragten Firma gegebenenfalls Zutritt zur Abwasseranlage gewähren. Es kann auch sein, dass Sie für einen kurzen Zeitraum der Prüfung Ihre sanitären Anlagen und andere Abwasser produzierende
Geräte wie Waschmaschine oder Spülmaschine nicht benutzen können.
Um die Arbeiten für den Sachkundigen zu erleichtern und so Kosten zu minimieren, sollten im Vorfeld möglichst viele vorhandene Informationen zu den Abwasserleitungen zusammengestellt werden. Im Einzelnen sollten Sie folgende Schritte vorbereiten:
Das Wasserhaushaltsgesetz verlangt im § 60, dass Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben sind.
Seit dem 16.03.2010 gilt das neue Landeswassergesetz in NRW. Hier heißt es im § 61a, dass alle privaten Abwasseranlagen bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit zu prüfen sind.
Weiterhin muss die Gemeinde abweichende (verkürzte Fristen) festlegen, wenn Objekte in einer Wasserschutzzone liegen und vor dem 01.01.1965 errichtet wurden.
Es ist sicher vernünftig, wenn man nicht bis zum Ablauf der durch die Satzung der Stadt Ratingen vorgegebenen Frist wartet. Da viele Grundstückseigentümer erst kurz vor Ablauf der Frist tätig werden, ist damit zu rechnen, dass die Kapazitäten von Fachfirmen sehr begrenzt sein werden und in der Folge die Preise steigen.
Wirtschaftlich vernünftig ist es, wenn sich mehrere Grundstückseigentümer zur Dichtheitsprüfung entschlossen haben und diese Leistungen zusammen zu günstigen Tarifen einzukaufen. Bei der Abwicklung solcher „Einkaufsgemeinschaften" können und sollten sich die Grundstückseigentümer durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro helfen lassen, das nicht nur die Durchführung der Dichtheitsprüfung übernimmt, sondern auch die Planungen und Ausschreibungen der Sanierungsarbeiten durchführt und die Abwicklung der Sanierungsmaßnahmen kontrolliert.
Ja, der Gesetzgeber sieht vor, dass die Prüfungen alle 20 Jahre wiederholt werden. D.h. also, dass eine Prüfung, die bspw. 2008 nach dem Neubau eines Gebäudes durchgeführt wurde, spätestens 2028 wiederholt werden muss.
Nein, Regenwasserleitungen sind von der Prüfpflicht ausgenommen.
Es wird aber empfohlen aus Gründen des Gebäudeschutzes auch die Regenwasserleitungen gleich mit untersuchen zu lassen. Eine defekte Regenwasserleitung kann zu Feuchteschäden am Fundament und/oder Keller führen.
Ja, es sind alle Bestandteile Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage zu prüfen, sowohl die Leitungen, als auch Kontroll-/Übergabeschächte, Reinigungsöffnungen etc.
Auch bei Schächten etc. reicht eine optische Inspektion mit Dokumentation aus.
Ja, auch wenn Ihre Anlage nach Entleerung regelmäßig einer grundlegenden Inspektion unterzogen wird, muss sie dennoch „speziell" von einem Sachkundigen auf Dichtheit geprüft werden. Es gelten genau dieselben Vorschriften.
Die Dichtheitsprüfung sollte im Anschluss an die regelmäßig stattfindende Leerung erfolgen.
Sie sollten Entwässerungsanlagen kritisch auf Zugänglichkeit prüfen, ggf. mit dem Fachunternehmen gemeinsam. Evtl. Reinigungsöffnungen/Kontrollrohre oder sonstige Zugänge auf dem Grundstück / im Keller suchen?
Grundsätzlich muss jeder Grundstückseigentümer mindestens einen Kontrollschacht oder eine Reinigungsöffnung haben, wo es möglich ist, sowohl einen Spülschlauch als auch eine Kamera hinein zuschieben. Ggf. kommt man vom öffentlichen Bereich in die Privatkanäle hinein (teuere Variante).
Wenn keine andere Möglichkeit gegeben ist, muss ein Kontrollschacht gesetzt werden.
Ein Dichtheitsnachweis Ihrer Abwasserleitungen, der nach dem 01.01.1996 ausgestellt wurde, kann nach Prüfung durch den zuständigen Mitarbeiter ihrer Kommune in der Regel anerkannt werden. Senden Sie diesen Beleg daher an den zuständigen Mitarbeiter.
Die Dichtheitsprüfung darf nur von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Diese werden auf einer Landesliste des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW geführt: http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/.
Die Sachkunde ist personenbezogen!!!
Achten Sie darauf, dass auch die Person prüft, die auf der Landesliste aufgeführt ist.
Bei den sogenannten „Kanalhaien" arbeiten oftmals Drückerfirmen und Kanaldienstleistungsunternehmen zusammen. Die Drückerkolonnen gehen auf Kundenfang. Bevorzugt werden ältere Eigentümer von Einfamilienhäusern an der Haustür angesprochen und regelrecht überrumpelt. Aber auch jüngere Hauseigentümer sind vor den Machenschaften dieser dubiosen Firmen nicht gefeit. Die Masche der unseriösen Firmen ist ganz einfach: Es wird eine Kamerauntersuchung zu einem sehr geringen Pauschalpreis angeboten. Regelmäßig finden die „Kanalhaie" dann bei der Dichtheitsprüfung angebliche Defekte, deren Reparatur zu weit überteuerten Preisen angeboten wird. Meist wird auf die sofortige Unterzeichnung eines oftmals zu teuren oder sogar unnötigen Sanierungsauftrages gedrängt.
Es besteht aber kein Grund zur Eile! Vergleichen Sie in Ruhe die Preise der Fachfirmen für eine seriöse Dichtheitsprüfung, auch für eventuell notwendige Arbeiten an Ihren Abwasserleitungen! Seriöse Firmen machen in der Regel keine Haustürgeschäfte!
Kommunale Mitarbeiter werden Ihnen keinesfalls ein Haustürgeschäft anbieten. Wenn einer unserer Mitarbeiter dennoch aus dienstlichen Gründen zu Ihnen kommt, kann dieser sich ausweisen. Wenn Sie Zweifel haben, schließen Sie zunächst die Tür und fragen bei den Mitarbeitern des Tiefbauamtes der Stadt Ratingen nach! Unsere Mitarbeiter haben dafür Verständnis! Deshalb: Schützen Sie sich.
Kann eine Frist für die Vorlage der Dichtheitsprüfung z. B. aufgrund von Terminengpässen nicht eingehalten werden, sollte der zuständige Mitarbeiter des Tiefbauamtes der Stadt Ratingen unbedingt benachrichtigt werden. Nur so können rechtliche Konsequenzen ggf. vermieden werden, denn bei unbegründeten Überschreitungen der Fristen können Bußgelder erhoben werden.
Als Erstes reichen Sie die Prüfbescheinigung beim zuständigen Mitarbeiter des Tiefbauamts der Stadt Ratingen ein. Je nach Schadensbild bzw. Umfang haben Sie zwischen 6 Monate und 10 Jahre Zeit die Schäden zu beheben. Bei geringfügigem Schaden kann sogar von einer Sanierung abgesehen werden.
Natürlich müssen die undichten Abwasserleitungen dann saniert werden. Als Informationen erhalten Sie mit dem Deckblatt zur Dichtheitsprüfbescheinigung auch Empfehlungen innerhalb welcher Fristen Schäden saniert werden sollten. Da Sie als Grundstückseigentümer allerdings stets für den Zustand ihrer Leitungen verantwortlich sind, sollten Sie mit einem unabhängigen Berater abwägen, wann ihre Leitungen im Einzelfall saniert werden sollten. Nach der Sanierung ist dann eine erneute Dichtheitsprüfung durch einen Sachkundigen erforderlich.
Zum Teil bieten die Sachkundigen für die Dichtheitsprüfung an, die Sanierung direkt mit auszuführen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, für die Sanierungen Vergleichsangebote von verschiedenen Firmen einzuholen. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass die Firmen auch tatsächlich die ausreichende fachliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit haben, um die angebotenen Sanierungsverfahren ordnungsgemäß und fachgerecht durchführen zu können. Ein Kriterium für die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Sanierung kann beispielsweise eine freiwillige Gütesicherung und Fremdüberwachung - zum Beispiel durch den Güteschutz Kanalbau - sein. Unabhängige Berater, z.B. zertifizierte Kanalsanierungsberaten können Sie zusätzlich beraten.
Nach Durchführung einer Sanierung ist es ebenfalls empfehlenswert, die abschließende Dichtheitsprüfung nicht von dem ausführenden Unternehmen, sondern von einem unabhängigen Sachkundigen durchführen zu lassen. Auf diese Weise erhalten Sie eine zusätzliche Sicherheit, dass die Sanierungsarbeiten erfolgreich durchgeführt werden können.
Die Sanierung undichter Abwasserleitungen und Schächte bedeutet nicht immer, dass der Garten oder der Keller aufgegraben werden muss. Es gibt heute eine Reihe grabenloser Reparatur- und Sanierungsverfahren, mit denen man Schäden ohne Erdarbeiten beheben kann. Allerdings gilt das nicht für alle Schäden und alle Leitungsverläufe. Gerade bei schwereren Schäden ist eine Erneuerung der Anlagen oft die beste und sicherste Lösung. Bei Schäden unterhalb der Kellerplatte sollte überlegt werden, die alten Leitungen aufzugeben und neue Leitungen abgehängt unterhalb der Kellerdecke zu verlegen. Die Wahl des geeigneten Sanierungsverfahrens ist eine anspruchsvolle Aufgabe, bei der man einen unabhängigen Berater mit entsprechendem Fachwissen zu Rate ziehen sollte, z.B. einen zertifizierten Kanalsanierungsberater in einem Ingenieurbüro.
Leitungsschäden unter der Bodenplatte des Hauses sind nur schwer zu erreichen und müssen teilweise aufwändig saniert werden. Ggf. stellen grabenlose Sanierungsverfahren eine Alternative zur Erneuerung der Leitungen dar. Ist das Haus unterkellert, bietet es sich an, alte Leitungen stillzulegen, neue Abwasserleitungen unter der Kellerdecke oder an der Kellerwand zu verlegen und aus dem Gebäude zu leiten. Entwässerungsgegenstände im Keller sind in diesem Fall über ein Hebewerk anzuschließen.
Ja. Nach der Sanierung ist eine erneute Dichtheitsprüfung durch einen unabhängigen Sachkundigen durchzuführen, denn das Ziel der Sanierung ist ja der Dichtheitsnachweis. Bei Neuverlegung einer Leitung ist ohnehin eine reguläre Bauabnahme (Druckprüfung mit Wasser oder Luft) durchzuführen.
Unter Umständen ist dieses Risiko durch Ihre Gebäudeversicherung abgedeckt. Sehen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen nach, oder lassen Sie sich fachkundig beraten.
Prinzipiell gilt: Eigentum verpflichtet! Jeder hat dafür zu sorgen, dass sein Eigentum in Ordnung ist und bleibt. Jeder ist selbst dafür verantwortlich.
Hilfen oder Förderungen seitens der Kommune oder des Landes sind nicht vorgesehen.
Wichtiger Tipp: Preise durch Sammelaufträge günstiger gestalten, Bausparverträge nutzen, mit dem eigenen Kreditinstitut über Möglichkeiten einer Finanzierung (kfw-Bank, Wohnraum modernisieren) sprechen.
Dies lässt sich nur ungenau pauschal beantworten, denn die Kosten hängen sehr stark von den Einzelfallumständen (Umfang des Leitungsnetzes, Zugänglichkeit der Schächte und Leitungen) ab. Grundsätzlich gilt, dass die Zusammenarbeit mit mehreren betroffenen Grundstückseigentümern ein sehr gutes Mittel ist, um die Kosten auf das unvermeidbare Maß zu senken. Die notwendigen Arbeiten für einzelne Grundstücke anzufordern, wird durchweg zu teuer. Organisieren Sie „Einkaufsgemeinschaften" (falls Ihre Kommune das Thema nicht organisiert) und handeln sie mit Dienstleistungsunternehmen günstige Tarife aus. Das gilt in diesem Zusammenhang auch für Beratungs-, Sanierungs- und Baudienstleistungen!
Bei einfachen Entwässerungsanlagen entstehen Kosten für eine Wasser-Dichtheitsprüfung in Höhe von ca. 300 - 500 €, eine Kamerabefahrung etwa ebensoviel.
Besondere Maßnahmen wie Ortung des Leitungsverlaufs, Reinigung der Leitungen, Aufgraben der Leitung usw. sind zusätzlich zu vergüten.
Der Grundstückseigentümer kann Kosten reduzieren, indem er die auf dem Grundstück und im Hause erforderlichen Arbeiten bestmöglich vorbereitet, um zu einem reibungslosen Ablauf beizutragen. Von handwerklichen Eigenleistungen ist in diesem Zusammenhang dringend abzuraten. Ein nicht unerheblicher Teil der heute in Grundstücksentwässerungen auftretenden Schäden ist ursächlich auf handwerkliche Eigenleistungen von Bauherren bei der Verlegung von Leitungen in der Vergangenheit zurückzuführen!
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