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Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

Einführung des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung in NRW zum 01.08.2011

Am 22.07.2011 hat der Landtag NRW Veränderungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beschlossen. Das Gesetz ist am 01.08.2011 in Kraft getreten.

Mit der Änderung des KiBiz wurde erstmalig das beitragsfreie Kindergartenjahr vor der Einschulung beschlossen. Dies gilt für Kinder, die ab Schuljahr 2012/2013 eingeschult werden. 

"Schulkinder 2012/2013"

Es werden die Kinder befreit, die nächstes Jahr (Schuljahr 2012/2013) in die Schule gehen. Dies sind die Kinder, die bis einschließlich 30.09.2012 6 Jahre alt werden. Hier wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass diese Kinder die Schule im nächsten Jahr besuchen werden. Die Beitragsfreistellung wird ohne weiteren Antrag durch das Jugendamt, Sachgebiet Elternbeiträge, umgesetzt. Sofern Kinder dieses Jahrgangs die Schule 2012/2013 nicht besuchen sollten, so wird gebeten, den Elternbeitragsbereich hiervon zu unterrichten, da sich die Beitragsfreistellung in diesen Fällen um 1 Jahr verschiebt.

Umgang mit den "Kann-Kindern"

Kinder, die nach dem 30.09.2012 6 Jahre alt werden, sogenannte Kann-Kinder, können bis 15.11.2011 für das Schuljahr 2012/2013 durch die Eltern angemeldet werden. Eine Freistellung des Kindergartenbeitrags für Kann-Kinder erfolgt aber erst dann, wenn die Kinder auch in die Schule aufgenommen werden. Die Aufnahme ist durch die Bestätigung der Schule nachzuweisen. Die Prüfung der Schulfähigkeit kann hierbei bis April/Mai dauern. Eine Beitragsfreistellung erfolgt ab dem der verbindlichen Anmeldung 15.11. folgenden Monats (d.h. Dezember) für längstens 12 Monate (vgl. § 23 Abs. 3 KiBiz). Nach Vorlage der Aufnahmebestätigung der Schule erfolgt somit eine rückwirkende Erstattung des Elternbeitrages ab dem Monat Dezember.

Welche Regelung besteht in Ratingen bei den Geschwisterkindern?

Der Sinn und Zweck der Geschwisterregelung besteht darin, dass nicht mehr als ein Beitrag bei Familien gefordert werden soll, wenn gleichzeitig mehr als ein Kind der Familie die Kindertageseinrichtung besuchen. Durch die gesetzliche Beitragsbefreiung wechselt die Beitragszahlung auf das Geschwisterkind, so dass für das bisher befreite Geschwisterkind nun ein Beitrag zu zahlen ist.

 

Ansprechpartnerinnen:

Elternbeiträge für Ratinger Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten)

Ansprechpartnerinnen:

Frau Brenner,
Rathaus (Gebäude IV) Stadionring 17,
Zimmer 11
Telefon: (02102) 550-5152

Frau Weiß,
Rathaus (Gebäude IV) Stadionring 17,
Zimmer 11
Telefon: (02102) 550-5155

Frau Hinsen,
Rathaus (Gebäude IV) Stadionring 17,
Zimmer 10
Telefon: (02102) 550-5153

Fax: (02102) 550-5110

Der Rat der Stadt Ratingen beschließt in seiner Sitzung am 14.12.2010 neue Elternbeiträge mit Gültigkeit ab 1. Januar 2011 für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder und für Tagespflege
Es war ausdrückliches Ziel des Rates, mit der Überarbeitung der Beitragssatzung eine familien-, jugend- und sozialpolitisch motivierte Begünstigung der in Ratingen lebenden Familien und Kinder vorzunehmen und über diesen Weg den Charakter der Stadt Ratingen als familienfreundliche Stadt zu stärken.

Diese Beitragsbegünstigung erfolgt für die im Gemeindegebiet mit Hauptwohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt gemeldeten Familien durch einen Zuschuss aus städtischen Haushaltsmitteln in Höhe von durchschnittlich 25% des Beitragssatzes für die ersten 25 Betreuungswochenstunden für den Bereich Ü3 (für Kinder ab 3 Jahre).
Die Elternbeiträge erhalten zum 01.01.2011 eine neue Struktur der Einkommensstufen in 5.000 EUR Schritten. Bis zu einem nach Elternbeitragsrecht anzurechnendem Einkommen von nun 30.000 EUR (früher bis 24.542 EUR) sind Elternbeiträge für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege für Ratinger Kinder freigestellt.
Der überwiegende Teil der Ratinger Elternbeitragszahler wird durch die Beiträge entlastet.

Dem gegenüber erhalten gemeindefremde Kinder – für die es ohnehin keinen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz im Stadtgebiet Ratingen gibt – diese wohnortbezogene Begünstigung nicht. Damit wird gewährleistet, dass nur „Ratinger Kinder“ in den Genuss dieser aus Haushaltsmitteln der Stadt Ratingen finanzierten Begünstigung gelangen. Für gemeindefremde Kinder werden separate Elternbeiträge erhoben.

Elternbeitragstabellen ab dem 1. Januar 2011

Jahres-einkommen

Alle Gruppenformen

Ratinger Kinder ab 3 Jahre

Ratinger Kinder unter 3 Jahre

bis 25 Stunden
wöch.

bis 35
Stunden

wöch.

bis 45
Stunden

wöch.

bis 25
Stunden

wöch.

bis 35
Stunden

wöch.

bis 45
Stunden

wöch.

             EUR   

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

bis

30.000

0 0 0 0 0 0

bis

35.000

15 22 39 64 109 127

bis

40.000

25 36 62 83 142 166

bis

45.000

36 51 87 102 175 205

bis

50.000

46 66 111 122 209 243

bis

55.000

56 80 135 141 242 282

bis

60.000

67 96 159 160 275 321

bis

65.000

76 110 183 180 309 359

bis

70.000

87 125 207 199 342 398

bis

75.000

97 139 231 199 342 398

über

75.000

107 154 255 199 342 398

Elternbeitragstabelle für gemeindefremde Kinder

Jahres-einkommen

Alle Gruppenformen

gemeindefremde Kinder
ab 3 Jahre

gemeindefremde Kinder
unter 3 Jahre

bis 25 Stunden
wöch.

bis 35
Stunden

wöch.

bis 45
Stunden

wöch.

bis 25
Stunden

wöch.

bis 35
Stunden

wöch.

bis 45
Stunden

wöch.

             EUR   

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

bis

20.000

0 0 0 0 0 0

bis

25.000

7 9 16 44 75 89

bis

30.000

20 27 44 64 109 127

bis

35.000

34 45 71 83 142 166

bis

40.000

48 63 99 102 175 205

bis

45.000

61 81 126 122 209 243

bis

50.000

75 99 154 141 242 282

bis

55.000

89 118 181 160 275 321

bis

60.000

102 136 209 180 309 359

bis

65.000

116 154 236 199 342 398

bis

70.000

130 172 264 218 375 437

bis

75.000

143 190 291 238 409 475

über

75.000

157 209 319 257 442 514

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht alle Gruppenformen in den Einrichtungen vorgehalten werden. Bitte erkundigen Sie sich bei dem Kindergarten Ihrer Wahl nach den dort angebotenen Betreuungsmöglichkeiten!

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Raum 27
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