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Wirtschaftliche Hilfen

Liebe Eltern,

auf den nächsten Seiten finden Sie Informationen zur Elternzeit, zum Elterngeld und zum Kindergeld. Eltern mit geringem Einkommen können zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen einen Kinderzuschlag erhalten. Wer anspruchsberechtigt ist und bei welcher Stelle Eltern einen Antrag stellen können, steht auf den folgenden Seiten.

Vielleicht möchten Sie ja wissen, ob Sie Anspruch auf eine preiswerte Sozialwohnung haben und wie und wo Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen können. Möglicherweise interessieren Sie sich nur für das Thema Wohngeld. Informationen zu diesen Themen finden Sie ebenfalls auf den nächsten Seiten.

Möchten Sie wissen, was Alleinerziehende tun können, die für ihr Kind keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten? Dann sind Sie auf der Seite Unterhaltsvorschuss genau richtig.

Und zum Schluss dieses Kapitels gibt es noch einige Informationen zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV), zur Sozialhilfe, zur Schuldnerberatung, zur Fahrradstation, zu den Kleider- und Möbelkammern in Ratingen, zur Ratinger Tafel sowie zum KaDeMe, dem Kaufhaus der Mettmanner.

Die Elternzeit

Für berufstätige Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, besteht ein Anspruch auf Elternzeit.

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Das Elterngeld

Das Elterngeld gilt für alle Kinder, die ab dem 01.01.2007 geboren wurden bzw. werden.

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Das Kindergeld

Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr und für Kinder ohne Arbeitsplatz, die als Arbeitsuchende bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.  

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Der Kinderzuschlag

Eltern mit geringem Einkommen können für ihre Kinder einen Kinderzuschlag erhalten. Weiterlesen »

Sozialwohnungsvermittlung und Wohnberechtigungsschein

Wer eine preiswerte Sozialwohnung mieten möchte, muss mit dem Wohnberechtigungsschein (WBS) nachweisen, dass er zum Bezug einer solchen Wohnung berechtigt ist.

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Das Wohngeld

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss (bei Mietwohnungen) oder Lastenzuschuss (bei Wohneigentum) zu den Aufwendungen für den Wohnraum auf Antrag geleistet. Weiterlesen »

Unterhaltsvorschusss

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz haben Kinder von Alleinerziehenden, die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt (Mindestunterhalt) vom anderen Elternteil erhalten.

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Arbeitslosengeld II

Wenn Sie über kein ausreichendes Einkommen für Ihren Lebensunterhalt verfügen, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II.

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Sozialhilfe nach dem SGB XII

Wenn Sie erwerbsunfähig sind und über kein ausreichendes Einkommen für Ihren Lebensunterhalt verfügen, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII. Auch bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung können Sie unter Umständen Hilfen nach dem SGB XII erhalten.

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Kleider- und Möbelkammern, Ratinger Tafel, Radstation

Auf den folgenden Seiten finden Sie Adressen und Telefonnummern von Ratinger Kleider- und Möbelkammern, vom "Kaufhaus der Mettmanner", der Ratinger Tafel und der Radstation am Ostbahnhof.

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Schuldnerberatung

Hier erhalten Menschen mit Schulden vertrauliche, kostenfreie und kompetente Unterstützung in Form von Information, Beratung, Begleitung, Vertretung gegenüber Behörden und Gläubigern.

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