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Zugangseröffnung gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften (§ 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW) ist die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren möglich, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Stadt Ratingen eröffnet gemäß § 3 a VwVfG NRW den eingeschränkten Zugang unter folgenden Bedingungen:

1. Formgebundene Schreiben

Schreiben, für die ein Gesetz die Schriftform anordnet oder mit denen eine Rechtsfrist in Gang gesetzt wird, wie zum Beispiel formgebundene Anträge oder Widersprüche, können Sie nicht durch E-Mail übermitteln. Diese müssen zur Rechtsverbindlichkeit schriftlich mit eigener Unterschrift übermittelt werden.

2. Einfache formlose Schreiben

Formfreie Anträge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, können Sie per E-Mail oder Mailformular an die Stadt Ratingen richten. Dafür gelten die nachfolgend dargestellten technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen:

2.1. Zentrale E-Mail Adresse

Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist die zentrale Adresse stadt(at)ratingen.de eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie im Internetangebot weitere E-Mail-Adressen städtischer Ämter und Dienststellen, die Sie zur Kommunikation nutzen können.

2.2. Signierte und/oder verschlüsselte Mail

Die Stadt Ratingen nimmt zur Zeit noch keine verschlüsselten und/oder signierten E-Mails entgegen.

2.3. Zugelassene Dateianhänge

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Ratingen nicht alle Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Grundsätzlich können jedoch folgende Formate gelesen werden.

  • Adobe Acrobat (*.pdf)
  • Textdateien aus Textverarbeitungsprogrammen, sofern diese als Rich Text Format oder TXT-Datei (*.rtf, *.txt) gespeichert wurden
  • Microsoft Word (*.doc)
  • Microsoft Excel (*.xls)
  • Microsoft Powerpoint (*.ppt)
  • Für Bilder die Formate (*.jpg, *.gif, *.tif)

Bei der Verwendung anderer Formate (z.B. Autocad, gepackte Dateien) ist eine vorherige Absprache mit dem jeweiligen Empfänger ratsam, da die Dateien sonst u.U. nicht eingesehen und weiterbearbeitet werden können.

Aus technischen Gründen ist das Volumen einzelner eingehender Mails auf maximal 5 MB beschränkt. Größere Mails werden automatisiert abgewiesen.

2.4. Nicht zugelassene Mailanhänge, Umgang mit Viren und Spam-Mails

Alle E-Mail-Eingänge werden automatisiert auf gefährliche Inhalte überprüft. Potentiell virenbefallene E-Mails und E-Mailanhänge werden gefiltert, ggf. in Quarantäne gestellt und/oder gelöscht.
Dies gilt insbesondere für alle Mails, die Dateianhänge in den Formaten *.com, *.exe, *.drv, *.dll, *.bin, *.ovl, *.sys, *.vbs, *.vba, *.pif, *.scr, *.bat, *.cmd, *.wav, *.mp3, *.midi, *.mpeg, *.wmv oder anderen ausführbaren Code oder Multimediainhalte beinhalten.

E-Mails, die als Spam (z.B. unerwünschte Werbung für pornografische Inhalte, Pharmaprodukte) identifiziert werden, werden gefiltert und gelöscht.

Die oben genannten Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Ratingen und nicht für Verweise auf Angebote Dritter, wie zum Beispiel andere Behörden.